Beantragungen für Spendenabsetzbarkeit ab sofort möglich

Bei der Präsentation der Neuregelungen für die Spendenabsetzbarkeit ließt sich Finanzminister Magnus Brunner gleich zu einem Tischtennis-Match hinreißen.
Bei der Präsentation der Neuregelungen für die Spendenabsetzbarkeit ließt sich Finanzminister Magnus Brunner gleich zu einem Tischtennis-Match hinreißen. © BKA/Andy Wenzel

Alle Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, können ab sofort einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen. Dazu fand auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Info-Veranstaltung mit Vertretern der Spendenorganisationen im Finanzministerium in Wien statt.

„Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes haben wir die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen und stärken damit den gemeinnützigen Sektor“, so Finanzminister Brunner.

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Freiwillige leisten 24 Mio. Stunden pro Woche

„Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Ohne Ehrenamt würde vieles schlichtweg nicht funktionieren, denn gemeinsam leisten unsere Ehrenamtlichen und Freiwilligen 24 Millionen Stunden pro Woche. Daher finde ich es großartig, dass wir die Spendenbegünstigung so ausweiten konnten und den Vereinen damit die Möglichkeit geben, z. B. den Erlös ihrer Haussammlung noch ein bisschen wertvoller zu machen“, so Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm.

„Dieses Paket ist eine weitere Motivation zu spenden und ein wichtiges Signal für eine Kultur des Helfens in Zeiten der Teuerung. Es bringt mehr Gerechtigkeit, weil jede Spende für jeden gemeinnützigen Zweck jetzt gleich viel wert ist“, freut sich Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit, als Vertreter der Spendenorganisationen.

„Dass das unbezahlbare Engagement nun auch gesetzlich stärker gewürdigt wird, ist für den gesamten Vereinssport ein Meilenstein und könnte ein richtiges Konjunkturpaket für den Sport werden“, sagt der Präsident der Sportunion, Peter McDonald.

1.600 Organisationen sind begünstigt

Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen. Durch die derzeit geltenden Regelungen der Spendenabsetzbarkeit ersparen sich die Österreicher mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr.

Seit der letzten großen Reform 2009 wurde die Abzugsfähigkeit sukzessive erweitert. Die Anzahl der spendenbegünstigten Einrichtungen in Österreich hat seither stetig zugenommen und beläuft sich aktuell auf rund 1.600 (ohne Feuerwehren). Berechnungen zufolge wird durch die nun getroffenen Maßnahmen das absetzbare Spendenvolumen um rund 250 Mio. Euro pro Jahr steigen.

Antrag bis Ende Juni

Neu hinzukommende spendenbegünstigte Einrichtungen können ab sofort ihre Anerkennung als begünstigte Einrichtung und damit die Eintragung in die diesbezügliche Liste beim Finanzamt Österreich beantragen. Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.

Freiwilligenpauschale für gemeinnützige Organisationen

Neu ist auch die gesetzliche Einführung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen für ehrenamtlich Tätigen von bis zu 1.000 bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Damit sind Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden.

Alle Informationen finden Sie unter bmf.gv.at/spenden

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