Coronavirus: „COVID-19 Gesetz“ kundgemacht – Ab Montag in Kraft

Das am Sonntag von Nationalrat und Bundesrat beschlossene „COVID-19 Gesetz“ (PDF) ist am Abend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Damit ist der Weg frei für die von der Regierung ab Montag angekündigte Stillegung weiter Teile des Handels und der Gastronomie. Zur Abfederung der Krisenfolgen ist ein 4 Mrd. Euro-Schwerer Fonds vorgesehen.

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Ab Montag sollen nur noch jene Geschäfte offen halten, die für die Versorgung der Bevölkerung nötig sind – darunter der Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken. Die Gastronomie soll ab Dienstag schließen. Damit soll die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

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Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen liefert das neue „COVID-19-Maßnahmengesetz“. Es erlaubt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), das Betreten von Betriebsstätten „zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen zu untersagen“, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Wer gegen ein Betretungsverbot verstößt, riskiert bis zu 3.600 Euro Geldstrafe, die Inhaber der Geschäfte bis zu 30.000 Euro.

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Im Gegensatz zum Epidemiegesetz 1950 sieht das „COVID-19-Maßnahmengesetz“ für Betriebsschließungen aber keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung vor. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten im Nationalrat gefordert, dass diese Entschädigung für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern in Kraft bleibt. ÖVP und Grüne lehnten das jedoch ab. Die Regierung will die betroffenen Unternehmen mit einem „Krisenbewältigungsfonds“ unterstützen, der mit vorerst 4 Mrd. Euro dotiert wird.

Auch dieser Fonds wird mit dem „COVID-19 Gesetz“ (PDF) eingerichtet. Das Gesetzespaket wurde im Rekordtempo beschlossen: Es wurde am Samstag eingebracht und durch den Budgetausschuss geschleust, ging am Sonntag durch National- und Bundesrat und wurde noch am selben Tag vom Bundespräsidenten unterzeichnet und kund gemacht. In Kraft tritt es am Montag.

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