Coronavirus: Der „Stufenplan“ der Regierung

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Die Regierung hat am Montag zwar angekündigt, den Handel nach Ostern wieder zu öffnen. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben aber bis zumindest Ende April aufrecht und auch die Schulen sollen frühestens im Mai wieder öffnen.

Außerdem wird es eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Ein Überblick:

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Die schon seit 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen will die Regierung bis Ende April verlängern. Abgesehen von Notfällen, zum Einkaufen und am Weg zur Arbeit darf man sich im Freien somit nur bewegen, wenn man alleine oder gemeinsam mit seinen Mitbewohnern unterwegs ist und zumindest einen Meter Abstand von anderen Personen hält. Die großen Wiener BUNDESGÄRTEN sollen ab dem 14. April wieder öffnen.

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Familienfeiern sollen laut den Unterlagen der Regierung über Ostern unterbleiben. Eine eigene Rechtsgrundlage für das Verbot von Treffen in privaten Wohnungen gibt es aber nicht. Der „Oster-Erlass“ des Gesundheitsministeriums, der private Feiern mit über fünf Gästen verboten hätte und laut Juristen rechtswidrig war, wird zurückgezogen. Zwar geht die Regierung davon aus, dass die geltenden Ausgangsbeschränkungen auch den Weg zu privaten Familienfeiern untersagen könnten. Kontrolliert werden soll das laut Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aber nicht.

HANDEL und DIENSTLEISTUNGEN

Derzeit sind vor allem Lebensmittelhändler, Drogerien, Apotheken und Trafiken geöffnet. Ab 14. April dürfen auch andere kleine Händler und Handwerker (bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder Kunden empfangen, auch Bau- und Gartenmärkte dürfen aufsperren. Ab Mai sollen dann alle Geschäfte und auch Friseure wieder öffnen dürfen. Alle anderen persönlichen Dienstleistungen (etwa Kosmetik-Salons) bleiben geschlossen. Grundsätzlich müssen Kunden und Mitarbeiter aber eine Maske tragen und es ist nur ein Kunde pro 20 m2 erlaubt. Um das sicherzustellen, soll es Einlasskontrollen geben.

Die GASTRONOMIE darf frühestens ab Mitte Mai schrittweise öffnen. Dies wird Ende April evaluiert. VERANSTALTUNGEN sollen zumindest bis Ende Juni nicht stattfinden dürfen, auch Kinos und Theater bleiben vorerst zu.

SCHWIMMBÄDER bleiben bis auf weiteres geschlossen, ebenso Sportplätze und Fitnesscenter. Auch hier wird bis Ende April evaluiert.

SCHULEN

Regulären Schulunterricht soll es frühestens ab Mitte Mai wieder geben. Auch hier wird die weitere Vorgehensweise bis Ende April geklärt. Bis dahin müssen die Kinder die Arbeitsaufträge der Schulen zuhause abarbeiten – unterstützt von den Eltern. Allerdings können die Eltern ihre Kinder auch in Schulen oder Kindergärten betreuen lassen, wenn sie das für nötig halten.

Die MATURA und LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN sollen stattfinden. UNIVERSITÄTEN bleiben in Fernlehre, für Prüfungen sollen Sicherheitsabstände gelten.

MASKENPFLICHT

Schon jetzt müssen Kunden beim Einkaufen Masken tragen, wenn die Geschäfte welche ausgeben. Dazu soll ab 14. April auch eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Wer keine Maske hat, soll Mund und Nase durch ein Tuch oder einen Schal verdecken. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

RISIKOGRUPPEN sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben – also auch von zuhause arbeiten bzw. (wenn kein Home-Office) möglich ist – frei gestellt werden. Letzteres gilt aber nicht für Mitarbeiter kritischer Infrastruktur.

CONTAINMENT

Ein verpflichtender Einsatz der „Stopp Corna“-App findet sich in den Unterlagen der Regierung nicht. Allgemein heißt es, dass Verdachtsfälle möglichst rasch abgeklärt werden sollen – und zwar auch mit Hilfe „digitaler Applikationen“.

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