Coronavirus – Kanzler Kurz warnt: „Lage ist ernst!“

Bundesregierung präsentierte die Details zu Härtefallfonds und Nothilfepaket

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Jüngsten Beschwichtigungsversuchen in der aktuellen Corona-Krise entgegnete am Donnerstag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sehr eindringlich: „Die Lage ist ernst!“ Er müsse das wiederholen, denn ob die gesetzten Maßnahmen wirken, würde sich erst in den nächsten Tagen zeigen.

Und die Krise bedeute zudem nicht nur eine menschliche, sondern auch eine wirtschaftliche Herausforderung, weshalb auch das 38-Milliarden-Paket geschnürt wurde.

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„Es zählen auch nicht die Ankündigungen, sondern das, was dabei herauskommt“, kündigte Kurz den Start der beschlossenen Hilfsmaßnahmen an und ergänzte: „Wir sind darüber hinaus auch mit den Banken in Kontakt, um Kreditstundungen zu ermöglichen für alle privat Betroffenen — Häuselbauer, die jetzt ihren Job verlieren oder weniger verdienen und aufgrund der Situation nicht in der Lage sind, ihre Kreditraten zu bezahlen.“

Die Auszahlungen aus dem „Härtefallfonds“ zur Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmer sollen schon kommende Woche starten. Anträge bei der Wirtschaftskammer werden laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ab Freitag (27.3.) möglich sein.

Ausgezahlt werden maximal 6000 Euro, wie Kogler am Donnerstag bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Kurz, Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) mitteilte.

I000 Euro sofort, dann bis zu dreimal 2000

Der mit einer Milliarde Euro dotierte Härtefallfonds ist Teil des kürzlich von Regierung und Parlament geschnürten 38-Mrd.-Euro-Hilfspakets. Davon sollen Kleinunternehmer mit maximal neun Mitarbeitern sowie Selbstständige, freie Dienstnehmer und Ein-Personen-Unternehmen profitieren. In einer ersten Phase sollen daraus bis zu 1000 Euro sofort ausgezahlt werden und in einer zweiten Phase bis zu 2000 Euro monatlich für maximal drei Monate.

Gegenstand der Förderung ist „der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und aus Gewerbebetrieben, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise wirtschaftlich signifikant betroffen sind“, wie es in der Richtlinie heißt. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Anträge für den Härtefallfonds sind ab Freitag (27.3.) 17 Uhr möglich, wurde von der Wirtschaftskammer erklärt, die auch für die Abwicklung und Auszahlung der Gelder zuständig ist. Für die Anträge soll es ein Online-Formular geben — abrufbar unter wko.at.

Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht übrigens nicht. Bei Ablehnung muss die Wirtschaftskammer die Gründe schriftlich bekannt geben. Teil des Antrags ist auch eine eidesstattliche Erklärung. Falschangaben haben strafrechtliche Folgen.

15 Milliarden Euro für Kredite zur Überbrückung

Der zweite, wesentlich höher dotierte Nothilfefonds — hier geht es um bis zu 15 Mrd. Euro — soll dann eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitstellen, um Liquidität in Unternehmen zu sichern. Die Regierung wolle damit den „Wiederaufbau im Wirtschaftssystem“ erleichtern, betonte Kogler.

Laut Blümel wurden bei den Finanzämtern bereits 55.600 Anträge auf Steuerstundungen oder Vorauszahlungsherabsetzungen gestellt, davon seien mehr als 45.000 bereits erledigt worden. „Das ist ein Volumen von 1,3 Mrd. Euro, das mehr an Liquidität in den betroffenen Unternehmen verbleibt und dadurch auch hilft, besser durch die Krise zu kommen.“

Auch Finanzminister Blümel appellierte an die Banken, bei allen Hilfstöpfen der Regierung mit Augenmaß vorzugehen. „Die Banken müssen mithelfen, damit wir nicht zu spät kommen.“ Zur Abwicklung sagte Blümel, es gebe soviel Kulanz wie möglich und soviel Kontrolle wie nötig. Missbrauch werde aber hart bestraft.

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