Covid-Zertifikate: Geldstrafen für Jenewein und Hafenecker

In einem Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate am Dienstag am Bezirksgericht Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) sind der ehemalige FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker zu Geldstrafen verurteilt worden. Jenewein muss 2.000 Euro zahlen, Hafenecker 5.100 Euro. Drei Mitangeklagte, darunter Hafeneckers Ehefrau, wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Jenewein muss wegen Datenfälschung 100 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, Hafenecker als Bestimmungstäter 30 Tagessätze zu je 170 Euro. Zu einem Teil der Anklagepunkte erfolgten Freisprüche. Er habe „nicht den leisesten Zweifel“ daran, dass Hafenecker den Parlamentsmitarbeiter bestimmt habe, die gefälschten Testzertifikate bei Jenewein zu bestellen, sagte der Richter. Die anderen Beschuldigten wurden freigesprochen, weil eine Bestimmungstäterschaft nicht nachzuweisen war.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Jenewein erbat Bedenkzeit, der Rechtsanwalt von Hafenecker meldete Berufung an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Jenewein gab laut seinem Verteidiger zu, Covid-Testzertifikate für sich und andere gefälscht zu haben. Die vier Mitangeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft als Bestimmungstäter agiert haben, sie bestritten die Vorwürfe. Die Beschuldigten kamen nicht zu der Verhandlung am Dienstag. Angeklagte können sich in Prozessen an Bezirksgerichten von Verteidigern vertreten lassen und müssen nicht persönlich erscheinen.

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