„Der Freiwilligensektor ist ein Gegengift zu Hass und Hetze”

Kogler und Brunner präsentieren Gemeinnützigkeitsreformgesetz

V. l.: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
V. l.: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) © APA/Bundeskanzleramt/Aigner

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) haben am Donnerstag das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz vorgestellt. Kern des Pakets ist die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf jede Spende, unabhängig vom Wirkungsbereich einer NPO. Damit haben der bislang stark eingeschränkte Bereich Kunst und Kultur sowie gänzlich ausgeschlossene Zwecke, wie Sport und Bildung, zum ersten Mal vollen Zugang zum Vorteil der Begünstigung, zusätzlich wird auch das einkommenssteuerfreie Freiwilligenpauschale erhöht.

Spendenabsetzbarkeit

Kogler sprach von geschätzten 100 Mio. Euro, die den Vereinen durch die Reform zusätzlich zur Verfügung stehen sollen. Der Freiwilligensektor habe in Österreich eine riesige Bedeutung, mit 250.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von weit über 10 Mrd. Euro. Er sorge für Gemeinsamkeit und Zusammenhalt und sei damit ein „Gegengift zu Hass und Hetze“. Ähnlich euphorisch zeigte sich auch Brunner, der von der größtem Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren sprach. Damit einher gehe aber auch eine Stärkung des Missbrauchsschutzes. Laut Einschätzung des BMF könnten durch das Gesetz bis zu 45.000 Vereine Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten. 2,1 Millionen Spendende werden davon profitieren. Organisationen, deren Verhalten nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung stehe, würden daher von den Spendenbegünstigungen ausgeschlossen.

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Kritik wird geprüft

Genau an diesem Punkt hatten sich am Donnerstag mehrere NGOs mit Greenpeace an der Spitze gestoßen. Zivilgesellschaftlicher Protest könnte zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit und damit zu existenzbedrohenden wirtschaftlichen Einbußen für NGOs führen, so die Warnung. Verfassungsrechtler Heinz Mayer warnte zudem vor Verfassungswidrigkeit, weil laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürften, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen. Kogler zeigte für die Kritik wenig Verständnis. „Die Juristen, die wir befasst haben, sehen diese Sorge als unbegründet“, unterstrich er. Auch aus seiner eigenen Geschichte halte er zivilen Ungehorsam in einer lebendigen Demokratie für ein durchaus legitimes Mittel. Auch Brunner erklärte, dass er den Einspruch von Greenpeace — die sich in der Begutachtungsphase nicht geäußert hatten, wie er betonte — für „kein Thema“ halte. Das „fachliche Argument“ Mayers will er hingegen noch prüfen lassen: „Wir werden das natürlich anschauen“.

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