
Das geplante Ende sämtlicher Corona-Maßnahmen in Österreich mit 30. Juni 2023 bedeutet auch das Aus für zahlreiche Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Deren Aufhebung mit Ende Juni wurde am Donnerstagabend im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Davon umfasst ist unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung.
Weitere per Monatsende aufgehobene Verordnungen – insgesamt sind es neun – betreffen die Absonderung Kranker, Betriebsbeschränkungen für Firmen bei Corona-Fällen, Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnamengesetz sowie Einreisebestimmungen, geht aus der Sammelnovelle (➡️ Weitere Informationen) hervor. Mit dieser Kundmachung setze das Gesundheitsministerium einen weiteren Schritt, um den Übergang in die allgemeinen Regelstrukturen zu gewährleisten, hieß es gegenüber der APA.