Endfassung von Cannabis-Gesetz im deutschen Bundesrat

Gesetzestext bestätigt Zugriffsrechte auch für Österreicher

A man smokes a joint. Medical marijuana use and legalization

Die deutsche Cannabis-Legalisierung schreitet weiter voran. Nach dem Beschluss im Bundestag, scheint nun auf der Homepage der deutschen Länder-Versammlung (Bundesrat) die Endfassung des neuen Cannabis-Gesetzes auf, mit dem ab 1. April 2024 gelockerte Regeln für Besitz, Anbau und Konsum der Droge in Kraft gesetzt werden sollen.

Bestätigt werden in der nun aufliegenden Gesetzesfassung Lockerungen auch für in Deutschland aufhältige (ober-) österreichische Bürgerinnen und Bürger, warnt OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger.

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Zugang auch für viele (Ober-) Österreicher

Zentrale Kriterien für den Zugang zu Cannabis und Cannabis-Anbau-Gemeinschaften bleiben nämlich „Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. Als „Wohnsitz“ gilt laut dem Gesetztext die Nutzung einer Wohnung seit mindestens sechs Monaten. „Gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat laut Gesetzestext, wer mindestens sechs Monate nicht nur vorübergehenden Aufenthalt nachweisen kann, wobei laut Gesetz „kurzfristige Unterbrechungen“ unberücksichtigt bleiben.

Damit rücken neben (Ober-) Österreicherinnen und (Ober-) Österreichern mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland weitere Personenkreise wie z.B. Studierende, Praktikanten, Wochenpendler, Künstler auf Tournee oder Montage-Beschäftigte aus Österreich in den Dunstkreis der Lockerungen.

Gelten werden laut dem jetzt veröffentlichten Gesetzestext auch für (Ober-) Österreicherinnen und (Ober-) Österreicher auf deutschem Bundesgebiet der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis, die Kultivierung und Aberntung von bis zu drei Cannabis-Pflanzen in privaten Räumlichkeiten sowie dieMitgliedschaft in Cannabis-Gemeinschaften für gemeinsamen Anbau und Konsum.

Deutschland „entsolidarisiert sich“

„Damit schafft Deutschland endgültig Fakten, die Österreich nicht nur mittelbar in seinen Sicherheitsinteressen tangieren, sondern auch unmittelbar in einem gelockerten Zugang zur Droge für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Das ist ein Akt der Entsolidarisierung Deutschlands aus unternationalen Abkommen und aus der europäischen Sicherheitspartnerschaft im Schengen-Raum. Das kann und darf von Österreich nicht einfach achselzuckend zur Kenntnis genommen werden!“, pocht Hiegelsberger neuerlich auf ein Einschreiten der zuständigen Regierungsmitglieder Johannes Rauch und Alma Zadic auf EU-Ebene.

Gefahr für Straßenverkehr

Bestätigt werden im Gesetzestext auch Pläne der deutschen Regierung, mit 1. April 2024 Toleranz-Werte für eine Cannabis-Beeinträchtigung im Straßenverkehr zuzulassen. Konkret heißt es dazu unter §44: „Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt bis zum 31. März 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vor, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.“

Auch daran stößt sich der OÖVP-Landesgeschäftsführer: „Damit werden enorme Gefahren im grenzüberschreitenden Straßenverkehr heraufbeschworen! Verkehrsministerin Leonore Gewessler ist dringend aufgefordert, jetzt zeitgerecht ein Maßnahmenprogramm im Sinne von Aufklärung, Prävention und Verkehrs-Überwachung auf Österreichs Straßen vorzulegen“, appelliert Hiegelsberger. Keinesfalls könne die Lösung darin liegen, auch in Österreich Drogen-Toleranzwerte im Straßenverkehr einzuführen.

„Summa summarum muss Österreich alle Hebel in Bewegung setzen, um Deutschland auf seinen inakzeptablen Schritt aufmerksam zu machen, den es mit den Lockerungen gegenüber den Nachbarstaaten und Grenzregionen setzt. Mit dem endgültigen Gesetzestext liegt nunmehr eine definitive Basis für entsprechende Schritte der österreichischen Bundesregierung vor“, zeigt OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger auf.

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