Grünes Licht für den neuen 220-Kilovolt-Versorgungsring in OÖ

Oberösterreich gibt Grünes Licht für den neuen 220-Kilovolt-Versorgungsring. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde positiv abgeschlossen, informierte Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) am Freitag in einer Pressekonferenz über die Genehmigung.

Die Leitung soll das Einspeisen erneuerbarer Energie wie etwa Photovoltaik erleichtern, die Blackout- und Versorgungssicherheit heben und ist auch essenziell für die geplante Elektro-Stahlproduktion in der voestalpine.

Derzeit wird der Zentralraum Oberösterreich über ein 110-kV-Hochspannungsleitungsnetz mit Strom versorgt. Manche Teile stammen noch aus den 1940er-Jahren. Das Netz ist veraltet und kann modernen Anforderungen – vor allem jenen der Energiewende – nicht gerecht werden. Der neue 220-kV-Versorgungsring soll Abhilfe schaffen.

Das Projekt sei angesichts der Klimakrise von enormer Bedeutung, betonte Kaineder, daher sei es von der Behörde in seinem Ressort auch prioritär behandelt worden. Der Baustart werde ab 2024 möglich sein, auch der enge Zeitplan zur schrittweisen Inbetriebnahme ab 2026 könne damit eingehalten werden.

Im November 2021 haben Austrian Power Grid, Netz Oberösterreich, Energie AG Oberösterreich sowie die Linz Netz einen UVP-Antrag für das Projekt gestellt. Es beinhaltet den Neubau von Leitungen auf bestehenden Trassen, Spannungsumstellungen von 110 auf 220 kV sowie Aus- und Umbauarbeiten in insgesamt acht Umspannwerken und erstreckt sich auf die oberösterreichischen Standortgemeinden Linz, St. Florian, Asten, Enns, Hargelsberg und Kronstorf. In Niederösterreich sind zudem die Gemeinden Ernsthofen, St. Valentin, St. Pantaleon-Erla berührt.

Im Rahmen des UVP-Verfahrens wurden Gutachten von 17 Sachverständigen eingeholt. Fazit: Das Projekt sei hinsichtlich Klimaschutz und Versorgungssicherheit jedenfalls positiv zu bewerten, weil es die Einbindung weiterer erneuerbarer Energien ermögliche und dem durch den Ausstieg aus den Fossilen steigenden Bedarf an elektrischer Energie absichere.

Erhebliche Belastungen der Umwelt, die den Boden, die Luft, die Pflanzen, den Tierbestand oder den Gewässerzustand bleibend schädigen könnten, seien nicht zu erwarten.

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