Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

Steuerbefreiung bis zu 365 Euro für Weihnachts-Gutscheine angekündigt

Im Corona-Jahr 2020 sollen Unternehmen nicht nur Weihnachtsfeiern und andere Firmenfeste von der Steuer absetzen können, sondern auch Gutscheine, die sie statt der Feier an ihre Beschäftigten ausgeben.

„Wir haben derzeit im Einkommensteuergesetz geregelt, dass ein Unternehmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 365 Euro pro Jahr für Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste sozusagen steuerlich absetzen kann. Und dieser Betrag ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerbefreit“, erklärt ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Heuer sollen die Betriebe auch Gutscheine an ihre Mitarbeiter verteilen können, wobei „sowohl die Steuerbegünstigung beim Unternehmen aufrecht bleibt als auch die Steuerfreiheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.

Gerade in Zeiten, „wo dezidiert keine Weihnachtsfeiern stattfinden können“, komme das sowohl den Unternehmen, als auch den Arbeitnehmern und dem Handel zugute, sagte Wöginger und appellierte an die Firmen, mit den Gutscheinen die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

„Ziel ist es, dass die Wertschöpfung dort ankommt, wo sie jetzt gebraucht wird: In der Hotellerie, Gastronomie sowie im heimischen Handel“, lobt Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger die Regelung.

„Es ergibt sich eine Win-Win-Situation“, freut sich auch die gf. Landesobfrau des ÖAAB OÖ, LH-Stv. Christine Haberlander, und sie sieht darin einen wichtigen Impuls und ein Zeichen einer funktionierenden innerparteilichen Sozialpartnerschaft in der Volkspartei.

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