Heikles Thema: Politikerbesuche in Schulen vor Wahlen

group of students talking and writing at school

Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Rundschreiben an das Parteiwerbungsverbot an Schulen und die Regelungen zu Politikerbesuchen erinnert.

Angesichts der diversen Urnengänge in diesem Jahr – neben dem EU-Parlament werden auch der Nationalrat und die Landtage in Vorarlberg und der Steiermark neu gewählt – habe es dazu vermehrt Anfragen gegeben, hieß es aus dem Ressort.

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So sei den Schulen nicht immer klar, in welchem Rahmen Besuche von Politikern, die Verteilung von politischem Werbematerial oder die Schulraumüberlassung für politische Zwecke erlaubt sind.

„Gerade im Superwahljahr müssen wir sicher sein können, dass Kinder und Jugendliche sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik und Parteipolitik informiert werden“, betonte Minister Martin Polaschek.

Werbematerial am Schulgelände verboten

Komplett verboten ist die Verteilung bzw. Zurverfügungstellung von politischem Werbematerial wie Geschenken, Broschüren und Flyern am gesamten Schulgelände.

Komplizierter ist es mit Politikerbesuchen. Sie sollen nicht komplett untersagt sein – es sei „lebensfremd, die Schule als ‚politikfreien Raum‘ zu betrachten“. Politiker könnten als „außerschulische Experten“ einbezogen werden.

Schulpartnerschaft einbinden

Unter anderem wird im Rundschreiben empfohlen, „gerade in Vorwahlzeiten die schulpartnerschaftlichen Gremien in die Planung und Organisation von entsprechend parteipolitisch wahrnehmbaren Veranstaltungen“ einzubeziehen. Außerdem sollten die Erziehungsberechtigten informiert werden.

Über die Zulässigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung – „wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein geplanter Besuch eines Politikers bzw. mehrerer Politiker an der Schule stattfinden kann oder ob die Gefahr besteht, dass es zu einer einseitigen Beeinflussung oder gar Vereinnahmung der Schülerinnen und Schüler kommt, ist die Bildungsdirektion zu befassen.“

Voraussetzungen für Politikerbesuche

Politikerbesuche müssen dabei drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssten schülerorientiert sein, es muss also auf inhaltliche Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend eingegangen werden. Außerdem müssten „Inhalte, Zugänge, Interessen, Meinungen und Ansichten, die in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht in ihrer Kontroversität abgebildet werden“ (Kontroversitätsgebot).

Bei Diskussionsveranstaltungen sei dies beispielsweise durch die Einladung von Personen unterschiedlicher Parteien bzw. wahlwerbenden Gruppierungen zu Podiumsdiskussionen oder Diskussionsreihen und durch eine anschließende Auseinandersetzung im Unterricht gegeben. Einzelauftritte von wahlwerbenden bzw. kandidierenden Personen sind dagegen verboten.

Schüler müssen sich von politischen Meinungen distanzieren können

Schließlich müsse auch gewährleistet werden, dass „weder Lehrkräfte noch außerschulische Expertinnen bzw. Experten (also die Politiker, Anm.) durch ihre besondere Position die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sichtweisen und Meinungen überwältigen“ (Überwältigungsverbot).

Den Schülern müsse daher immer die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von politischen Meinungen und Haltungen distanzieren zu können und eine von Lehrkräften bzw. Politikern unterschiedliche Sicht- und Handlungsweise zu entwickeln. Festgelegt ist auch, dass die Lehrer durchgehend anwesend sind.

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