Heizkostenzuschuss ausgeweitet

Erhöhter Zuschuss von 200 Euro kann ab Jänner beantragt werden

In der vergangenen Heizperiode haben über 15.000 Haushalte den bereits erhöhten Heizkostenzuschuss des Landes erhalten.

Für die kommende Heizperiode legt das Land Oberösterreich nochmal etwas drauf und erhöht von 175 auf 200 Euro je Haushalt und weitet den Bezieherkreis, durch Erhöhung der Einkommensgrenze auf 1200 Euro (netto), deutlich aus.

Bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaft steigt die Grenze von 1500 auf 1800 Euro und für jedes mindejährige Kind kommen 390 statt wie bisher 380 Euro dazu.

Vier Millionen Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. „Oberösterreich leistet mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag gegen die steigenden Energiepreise und hilft in dieser Heizperiode betroffenen Familien kräftig. Wir unterstützen jene Menschen, die besonders auf unsere Hilfe angewiesen sind und weiten das umfassende Unterstützungspaket des Bundes auf besonders von der Teuerung betroffene Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher aus“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP).

LR Wolfgang Hattmannsdorfer und LH Thomas Stelzer (v.l.) ©Land OÖ/Mayrhofer

Bereits im November 200 Euro ausbezahlt

Das Land weitet mit dieser kräftigen Unterstützungsmaßnahme das Paket des Bundes auf besonders berücksichtigenswerte Zielgruppen aus.

Insgesamt unterstützt das Land in dieser Heizperiode mit 400 Euro im Bereich der Energiekosten, denn bereits im November wurde den Beziehern des Heizkostenzuschuss aus der letzten Heizperiode ein extra Zuschuss in der Höhe von 200 Euro automatisch überwiesen.

Für jene Haushalte, die in der letzten Periode noch nicht bezugsberechtigt waren, wird eine eigene Härtefallregelung für den 200 Energiekostenzuschuss geschaffen: Rutscht ein Haushalt erst heuer mit dem Haushaltseinkommen unter die Einkommensgrenze von 985 Euro für Alleinstehende, kann der Oö. Energiekostenzuschuss mit dem Heizkostenzuschuss 2022/23 mitbeantragt werden.

Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss ab Jänner bis 28. April 2023 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

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