Kein Verfahren gegen Schilling nach Verleumdungsanzeige

Die Causa Schilling dominierte den EU-Wahlkampf © APA/GEORG HOCHMUTH

Die Causa Schilling, in der es vor allem um Vorkommnisse aus ihrem privaten Bereich geht, hat für die Grüne Spitzenkandidatin und nunmehr seit Sonntag gewählte EU-Abgeordnete Lena Schilling keine strafrechtlichen Konsequenzen: Das Verfahren nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verleumdung wurde „mangels Anfangsverdacht“ eingestellt, berichtete die „Presse“ Freitagabend online.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien den Fall geprüft hat, erging ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, diese wiederum befand laut Justizministerium, „dass das Verfahren mangels Anfangsverdachts einzustellen ist“. Weil es sich um einen clamorosen Fall, also einen von breitem öffentlichen Interesse handelte, war auch der Weisungsrat des Justizministeriums damit befasst. Weder der Weisungsrat noch die zuständige Fachabteilung im Ressort hätten Einwände gegen die Einstellung gehabt, hieß es aus dem Justizministerium gegenüber der „Presse“. „Das Verfahren wurde daher von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt.“

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Die grüne Justizministerin Alma Zadić habe sich aus dem Fall herausgehalten, wurde im Justizressort außerdem betont: „Unmittelbar nachdem das Ministerium durch Medienberichte von der Anzeige gegen Lena Schilling Kenntnis erlangte“, habe Zadić der zuständigen Sektion „den Auftrag erteilt“, sie und ihre Kabinettsmitarbeiter nicht zu informieren oder damit zu befassen.

Zu Ende ist die Causa für Schilling damit aber noch nicht: Am kommenden Freitag geht die Gerichtsverhandlung am Wiener Bezirksgericht Innere Stadt zur Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena gegen sie über die Bühne. Gefordert wird, dass Schilling ihre im EU-Wahlkampf bekanntgewordenen Behauptungen zu dem Ehepaar widerruft.

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