Keine Änderung fürs „Hoamatland“

„IG Autorinnen Autoren“ forderte Neutextung des Stelzhammer-Gedichts

„Man kann die Geschichte eines Landes nicht verändern, aber man kann sie verantwortungsvoll aufarbeiten. Und das tun wir in Oberösterreich sehr intensiv, auch was unsere Landeshymne betrifft. Im Übrigen verbindet niemand in Oberösterreich unsere Landeshymne mit Antisemitismus. Man findet auch kein verwerfliches Wort in unserem „Hoamatgsang“. Daher gibt es für mich keinen Grund für eine Änderung“, so kommentiert LH Thomas Stelzer einen offenen Brief der „IG Autorinnen Autoren“.

Darin forderten sie die Landeshauptleute von Ober- und Niederösterreich, Kärnten und Salzburg zu Änderungen der jeweiligen Landeshymnen auf, weil diese historisch belastet seien.

In Oberösterreich sei der Autor Franz Stelzhamer, ein „radikaler Antisemit“, das Problem. Zudem sei etwa die Zeile, dass man das „Hoamatland“ liebe „wiar a Hünderl sein Herrn“ von einer „Untertanen-Mentalität des Absolutismus geprägt“, so die IG. Sie schlägt vor, auf Grundlage der bestehenden Musik des — historisch unbelasteten — Komponisten Hans Schnopfhagen einen neuen Text auszuschreiben.

Auch Salzburg, NÖ und Kärnten betroffen

Das größte Problem hat die IG allerdings mit der Hymne in Salzburg, hier gebe es „keine andere Lösung als ihre komplette Neufassung“. Komponist Ernst Sompeks habe sich gebrüstet, illegales NS-Parteimitglied gewesen zu sein. „Textautor Anton Pichler wiederum war ein kriegsverherrlichender Priester“, sein Text teils grammatikalisch verunglückter „kitschig-pathetischer Schollenschwulst“.

Auch in Niederösterreich geht es um die Person des Verfassers, in diesem Fall Franz Karl Ginzkey. Der Autor von „Hatschi Bratschis Luftballon“ war NSDAP-Mitglied und Befürworter der Bücherverbrennungen. Übrigens die Linzer Straßen-Kommission hat Ginzkey der Kategorie 2 zugeordnet.

In Kärnten könnte das Problem einfach gelöst werden. Hier müsste nach Ansicht der IG nur die von Agnes Millonig, „einer frühen (seit 1933) illegalen Nationalsozialistin“ nachträglich verfasste vierte Strophe gestrichen werden.

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