Kickl erwirkte gegen SPÖ einstweilige Verfügung

Nähe zu Neonazi unterstellt

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat am Handelsgericht gegen die SPÖ eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die SPÖ hatte ihm in einem Newsletter die Nähe zu einem Neonazi unterstellt. Dies sei „vollinhaltlich unwahr“, sagte FPÖ-Anwalt Christoph Völk der Gratiszeitung „heute“.

Kickl habe den Rechtsweg beschritten, da es sich „um schwerwiegende Vorwürfe handle“, so Völk. Weder seien der mehrfach nach dem Verbotsgesetz verurteilte Neonazi und der FPÖ-Chef gute Bekannte, noch pflegten sie Kontakt, betonte Völk. Kickl kenne ihn nicht einmal persönlich.

Die SPÖ-Bundesgeschäftsstelle habe den Newsletter am 15. Mai versandt, indem sie um neue Mitglieder warb. In dem Mail an Sympathisanten habe es geheißen: „FPÖ-Chef Kickl pflegt enge Kontakte zu dem verurteilten Neonazi (…)“ Das ließ der FPÖ-Chef nicht auf sich sitzen und begehrte vor dem Handelsgericht Unterlassung und Widerruf.

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