FPÖ-Chef Herbert Kickl hat am Handelsgericht gegen die SPÖ eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die SPÖ hatte ihm in einem Newsletter die Nähe zu einem Neonazi unterstellt. Dies sei „vollinhaltlich unwahr“, sagte FPÖ-Anwalt Christoph Völk der Gratiszeitung „heute“.
Kickl habe den Rechtsweg beschritten, da es sich „um schwerwiegende Vorwürfe handle“, so Völk. Weder seien der mehrfach nach dem Verbotsgesetz verurteilte Neonazi und der FPÖ-Chef gute Bekannte, noch pflegten sie Kontakt, betonte Völk. Kickl kenne ihn nicht einmal persönlich.