Kommunale Impfprämie darf umgewidmet werden

Summe muss nicht an Bund zurückgezahlt werden

Kommunen müssen vom Bund eigentlich für Impfkampagnen im Herbst zur Verfügung gestelltes Geld nicht zurückzahlen, sondern dürfen dieses für andere Zwecke verwenden.

Einen entsprechenden Beschluss des Nationalrates teilte der Gemeindebund am Donnerstag in einem Rundschreiben den Gemeinden mit. Die bereits an die Kommunen ausbezahlte finanzielle Zuwendung war nach Gemeindegröße aufgeschlüsselt und eigentlich zweckgewidmet.

Pro Einwohner gab es bis zu neun Euro. Voraussetzung: Die kommunale Impfprämie musste für Kampagnen verwendet werden. Ansonsten wäre die Summe zurück an den Bund gegangen. Bereits am Dienstag wurde im Nationalrat die Bremse gezogen.

Zudem ging man noch weiter: Jene Gemeinden, die das Geld bereits für eine organisierte Impfkampagne ausgegeben haben, erhalten diese Summe noch einmal vom Bund.

„Kommunaler Hausverstand hat schlussendlich gesiegt“

„Ich hoffe, wir konnten im Sinne aller Gemeinden und Städte eine einfache und praktikable Lösung für die Verwendung der kommunalen Zuschüsse von 7-9 Euro je Einwohner herausverhandeln. Schlussendlich siegte der kommunale Hausverstand, damit diese finanziellen Mittel auch auf diesem Weg unseren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen“, freut sich OÖ-Gemeindebund-Präsident Christian Mader. Und auch für den Welser FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl „hat sich nun doch die Vernunft durchgesetzt“.

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