Landesrechnungshof lobt OÖ für Anpassung bei Volksbildung

Neue Checkliste und keine Budgetüberschreitungen mehr

Ein aktueller Bericht des Landesrechnungshofs (LRH) stellt in einer Folgeprüfung der Volksbildungseinrichtungen dem Land Oberösterreich ein gutes Zeugnis aus. Von vier Verbesserungsvorschlägen befinden sich drei in Umsetzung, ein weiterer sei bereits vollständig umgesetzt worden.

„Bildung ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher ist es erfreulich zu sehen, dass es Fortschritte in der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs gibt. Die Förderrichtlinien für Volksbildungseinrichtungen wurden in den letzten Monaten überarbeitet und präzisiert. Damit wollen wir vor allem mehr Transparenz schaffen“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.

„Ein großes Dankeschön gilt vor allem den Volksbildungseinrichtungen, die eine wertvolle und teils ehrenamtliche Arbeit leisten. Aus diesem Grund sind die Förderungen in diesem Bereich gut investiert und kommen den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern zugute.“

Konkrete Anpassungen

„Da es laufend zu Budgetüberschreitungen von durchschnittlich 2,1 Mio. Euro pro Jahr kam, haben wir im Vorjahr eine realistische Budgetierung empfohlen“, sagt LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Diese Empfehlung habe das Land OÖ bereits vollständig umgesetzt. In Umsetzung ist jene Empfehlung, die eine klare Abgrenzung von Förderungen der parteipolitischen Bildung zum Ziel hatte. Hier hat das Land einen Entwurf für Richtlinien auf den Weg gebracht.

Mit diesem begegnet das Land ebenfalls der vom LRH kritisierten intransparenten Entscheidungsfindung bei der Förderung allgemeiner Einrichtungen für die Erwachsenenbildung. „Der Entwurf beinhaltet Kriterien für die Fördermittelvergabe und die Berechnung der Förderhöhe sowie eine Checkliste zur Abwicklung von Förderungen“, erklärt Hoscher. Aus seiner Sicht soll besonderes Augenmerk auf konkrete und messbare Ziele gelenkt werden.

Um verbindliche Normen für die Erwachsenen- bzw. Volksbildung zu entwickeln, hat das Land OÖ eine spezifische Förderrichtlinie erarbeitet. „Die darin enthaltenen Grundsätze sind eine Orientierungshilfe für die Verwaltung und die Förderwerber:innen“, sagt der LRH-Direktor. Weitere Festlegungen sollen mit der Überarbeitung der Strategie erfolgen.

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