LH Stelzer: „Bin sehr froh über Vereinbarung“

Für Gesundheits- und Pflegeberufe gibt es mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen

Land OÖ sowie die Städte und Gemeinden nehmen ab 2021 jährlich fast 34 Millionen Euro in die Hand, um einerseits die Bezahlung der Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeberufen — Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, mobile Dienste, Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz — zu verbessern und anderseits auch für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen.

Und: Weil man laut LH Thomas Stelzer Teilzeitkräfte motivieren will, mehr zu arbeiten, gibt es künftig auch einen Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung. Für die bessere Entlohnung werden 23 Mio., für bessere Rahmenbedingungen 11 Mio. Euro aufgewendet. Das Paket tritt mit 1. Februar 2021 in Kraft, es gilt im Bereich des Landes und der Gemeinden. Das Gehaltsplus bewegt sich zwischen 97 und 220 Euro im Monat.

Wertschätzung

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Vereinbarung treffen konnten“, betont LH Stelzer am Mittwoch nach Abschluss der Verhandlungen, in den neben Land OÖ, der Gemeindebund, der Städtebund und vier Teilgewerkschaften eingebunden waren. Und Gesundheitsreferentin und LH-Stellvertreterin Christine Haberlander fügte hinzu: „Hier wird viel Geld investiert, um die Wertschätzung entsprechend auszudrücken“.

Von den gehaltsmäßigen Verbesserungen profitieren rund 13.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allseits betont wurde, dass das Verhandlungsregebnis auch ein Zeichen für die funktionierende Sozialpartnerschaft sei.

LH Stelzer unterstrich zudem, dass „trotz den Herausforderungen in den Budgets diese Verbesserungen“ geschaffen werden können. Darauf verwiesen auch Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer und Städtebund-Chef Klaus Luger. Unter Betrachtung der Einnahmenentwicklung „hätten wir gar nicht verhandeln dürfen“, doch das sei in den Hintergrund gestellt worden, sagte Hingsamer.

Und Luger unterstrich: Man habe angesichts der Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich die „Verpflichtung, nicht Nein zu sagen“. Die Mehrkosten teilen sich zu 50 Prozent das Land sowie zu weiteren 50 Prozent die Städte und Gemeinden. Damit übernimmt das Land einen höheren Anteil als es die üblichen Zahlungsströme vorsehen.

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