LH Stelzer obsiegte vor Gericht gegen Identitären-Chef Sellner

Identitären-Chef Martin Sellner darf nicht mehr behaupten, dass Landeshauptmann Thomas Stelzer einen Vergewaltiger „ins Land gelassen“ und dadurch „mitvergewaltigt“ habe und einen „Bevölkerungsaustausch“ organisiere.

Zudem muss er diese Aussagen online via Telegram widerrufen. Dieses – nicht rechtskräftige – Urteil fällte ein Richter am Montag im Landesgericht Linz, wie ein Behördensprecher der APA am Dienstag einen Bericht der „Kronen Zeitung“ bestätigte.

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Im Juni hatte das Landesgericht Linz bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sellner erlassen. Er hatte auf Telegram geschrieben, der Landeshauptmann habe einen Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll, „ins Land gelassen“ und habe daher „mitvergewaltigt“.

Zudem würde er einen „Bevölkerungsaustausch“ organisieren. Stelzer setzte sich gegen diese Aussagen juristisch zur Wehr und bekam in allen Punkten Recht. Der Syrer wurde laut „Kronen Zeitung“ inzwischen rechtskräftig freigesprochen.

Sellner war zur Verhandlung nicht erschienen. Er kann gegen das Versäumungsurteil Widerspruch und Berufung einlegen. Zudem muss er Stelzer für alle Schäden haften, die diesem aus den getätigten Äußerungen entstehen können.

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