Mängel bei Pflegegeld-Einstufung

Laut Caritas-Gutachten werden kognitive Defizite zu wenig berücksichtigt

Pflege

Die Caritas drängt neben der lange versprochenen umfassenden Pflegereform auch auf die rasche Behebung akuter Mängel.

Im Auge hat Präsident Michael Landau das Pflegegeld: Vor allem bei der Einstufung hapert es aus Caritas-Sicht. Bei der Pflegegeld-Einstufung werde zu weinig Rücksicht auf kognitive Defizite wie Demenz gelegt, so einer der Kritikpunkte des am Dienstag präsentierten Gutachtens.

Der vorgesehene Erschwerniszuschlag bilde meist nicht den tatsächlichen Mehraufwand ab. Laut Landau sollte er von 25 auf 45 Stunden erhöht werden.

Unzufrieden ist die Caritas auch damit, dass bei der Einstufung jene Fähigkeiten keine Rolle spielen, die durch eine aktivierende Pflege erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden könnten. Außerdem würden pflegende Angehörige und Pflegekräfte in die Begutachtung kaum einbezogen.

Er sieht hier Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gefordert, denn die Verantwortung für die entsprechende Verordnung liegt bei diesem. „Hier gilt die Ausrede auf den Föderalismus nicht.“

Der Autor des Gutachtens, der Richter und Pflegerechtsexperte Martin Greifeneder, sieht die größte Schwachstelle in der mangelhaften Begutachtungspraxis. Probleme durch eine unzureichende Erhebung des Pflegebedarfs wären schon vermeidbar, wenn die bestehenden rechtlichen Vorgaben eingehalten würden, zeigte er sich überzeugt.

Die Hälfte der Pflegegeldklagen bei Gericht enden laut Greifenender in einer höheren Einstufung, was für ihn eine deutliche Sprache spricht. Schwierig sei auch, dass sich Pflegebedürftige bei der Begutachtung oft von der besten Seite zeigten und Angehörige sie dabei nicht bloßstellen wollten.

Laut Elisabeth Ramesch, selbst Gutachterin in Ausbildung, wird oft zu wenig Zeit aufgewendet. Das liege aber auch an der geringen Honorierung der Gutachter, wandte Greifeneder ein.

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