Missstimmung wegen U-Ausschuss

SPÖ/FPÖ/Neos kritisieren verfassungskonforme türkis-grüne Einschränkung

Die thematische Einschränkung des Ibiza- und Casinos-U-Ausschusses durch ÖVP und Grüne hat am Mittwoch im Nationalrat bereits vor Aufnahme der Tagesordnung für Missstimmung gesorgt. Die SPÖ verlangte die Vorreihung des Themas, scheiterte aber damit. Türkis-Grün hatten nämlich das U-Ausschuss-Verlangen von SPÖ und Neos nur in Teilen für zulässig gehalten.

Berufen hatten sich die Regierungsparteien dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in der Verfassung und Verfahrensordnung. Sie pochen darauf, dass es bei der Untersuchung um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ gehen muss. Zudem sei die „Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche“ unzulässig.

Aufgeregte Opposition

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried beklagte das Torpedieren des Untersuchungsausschusses. Der Ibiza-Komplex, aber auch die Vorgänge um die Finanzmarktaufsicht, der Vorwurf des Gesetzeskaufs und die Besetzungen in staatsnahen Unternehmen würden zugedeckt. Die Neos, die den Ausschuss gemeinsam mit der SPÖ beantragt hatten, sahen das ähnlich. Stephanie Krisper warf den Grünen vor, ihr Handeln sei „ein aktiver Schritt, der ÖVP die Mauer zu machen“.

Und Nikolaus Scherak ätzte: „Was ich wirklich nicht vermisst habe in diesem Haus, ist die moralische Überheblichkeit der Grünen.“ Auch Christian Hafenecker (FPÖ), dessen früherer Parteichef Heinz-Christian Strache im Zentrum der Ibiza- und Casinos-Affäre steht, betonte, dass seine Partei Interesse an restloser Aufklärung habe.

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Völlig anders sahen das die Regierungsfraktionen. Die Grünen hätten seit Jahren für Transparenz und Aufklärung gekämpft und auch den U-Ausschuss als Minderheitenrecht durchgesetzt, sagte Klubchefin Sigrid Maurer. Einzige Voraussetzung sei die Verfassungskonformität des Ausschussverlangens, und darüber entscheide nun eben der Verfassungsgerichtshof (VfGH). ÖVP-Klubobmann August Wöginger ergänzte, in der — noch unter Rot-Schwarz beschlossenen — Verfahrensordnung sei klar festgelegt, dass es im U-Ausschuss um einen abgeschlossenen Vorgang der Bundesverwaltung gehen müsse. Ein aktuelles Rechtsgutachten untermauere diese Position, und nun entscheide eben der VfGH und nicht die Minderheit im Nationalrat, was verfassungskonform sei.

VfGH muss entscheiden

Zwei Wochen haben SPÖ und Neos Zeit, die Beschwerde einzureichen. Dann kommt der VfGH zum Zug und ist gesetzlich angehalten, möglichst innerhalb eines Monats zu entscheiden. Es kann aber auch länger dauern.

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