Neues Hundehaltegesetz tritt in Oberösterreich in Kraft

Neue Prüfung für sechs „gefährliche“ Hunderassen und große Hunde

Am Sonntag tritt das im Juli beschlossene, strengere Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft. Anlass für die Novelle war eine tödliche Bissattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn. Nun werden sechs Rassen als potenziell gefährlich eingestuft und ihre Halter müssen wie jene großer Hunde eine zusätzliche Prüfung ablegen.

Künftig gelten in Oberösterreich sechs Rassen und deren Kreuzungen untereinander – Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa – als potenziell gefährlich. Halterinnen und Halter solcher Hunde und auch großer Hunde – per definitionem Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm – müssen zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Dabei wird das Verhalten von Hund und Herrchen/Frauchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Die Prüfung muss vor qualifizierten Hundetrainern abgelegt werden.

Für die sechs Rassen sowie für auffällige Hunde – erhöhtes Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere – gilt Leinen- und Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten. Zudem erhalten Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden und ein gemeindeübergreifendes Hunderegister ermöglicht eine Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde.

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