OÖ ermöglicht Gemeinderatssitzung per Videokonferenz

Oberösterreich gibt Kollegialorganen wie Stadtsenaten, Gemeinderäten oder deren Ausschüssen angesichts der steigenden Infektionszahlen erneut die Möglichkeit, sich nicht physisch treffen zu müssen und trotzdem ihren Aufgaben nachkommen zu können.

So entfällt die Verpflichtung, nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten, Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen werden ermöglicht.

Die Sonderbestimmungen, die bereits im Frühling galten und mit Juni ausgelaufen sind, sollen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organe vor Ort sicherstellen.

Sie gelten vorerst bis 31. Juli 2021, teilte LH Thomas Stelzer (ÖVP) am Montag mit. Der Gesetzesentwurf wird am Donnerstag dringlich im Landtag behandelt und soll dort beschlossen werden.

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