OÖ repariert Mindestsicherung

Hattmannsdorfer und Mahr bringen neues Sozialhilfegesetz in Landtag

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr (l.) und OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer präsentierten gestern das neue Oberösterreich-Modell zur Mindestsicherung.
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr (l.) und OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer präsentierten am Montag das neue Oberösterreich-Modell zur Mindestsicherung. © FPÖ Klub

In der Sitzung am kommenden Donnerstag soll im Oö. Landtag die Mindestsicherung repariert werden, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in zwei von 13 Punkten gekippt worden war.

Dazu präsentierten gestern OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr ein neues Gesetz für die Sozialhilfe, das sich am bisherigen Oberösterreich-Modell orientiert.

„Mit mutiger Reform vorangegangen“

„Oberösterreich ist schon 2017 mit einer mutigen Reform vorangegangenen und hat eine Vorbildwirkung für den Bund“, sagt Hattmannsdorfer, der auch diesmal überzeugt davon ist, dass die anderen Bundesländer bald nachziehen werden, weil sie derzeit nicht rechtskonform agieren. „Wir haben nur das bedingungslose Einhalten des Rechtsstaates im Fokus und wir halten an unserer Überzeugung der Leistungsgerechtigkeit fest.“

Oberösterreich war neben Niederösterreich bisher das einzige Bundesland, das zum — teilweise gekippten — Rahmengesetz des Bundes bereits ein Ausführungsgesetz beschlossen hatte. Daher wurde diese Reparatur notwendig. Hattmannsdorfer und Mahr zeigten sich optimistisch, dass die künftige Regelung ihres Bundeslandes vor dem Höchstgericht halten werde.

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Die neue Regelung soll rückwirkend mit Jahresbeginn gelten. Künftig soll die Sozialhilfe nicht mehr an bestimmte Sprachkenntnissen geknüpft sein, sondern an die Integrationsbereitschaft. Die Rede ist nun von einer „Bemühungspflicht“, die für die Integration nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben. Andernfalls droht eine stufenweise Kürzung der Bezüge — zunächst um 25 Prozent für mindestens drei Monate, im Extremfall bis zum Verlust der gesamten Leistung, so Mahr. Ein Sprachniveau wie B1 werde nicht vorgegeben.

Bei den Sätzen für die Kinder orientiere man sich künftig an einer früheren oö. Regelung, die bei der Überprüfung des Deckels bereits vor dem VfGH standgehalten habe, sagte Hattmannsdorfer. Konkret sind für das erste Kind 229 Euro vorgesehen. Ab zwei Kindern gibt es 184 Euro pro Kind, ab drei je 137,60, ab vier je 115 und ab fünf Kindern jeweils 110,10 Euro. Für Erwachsene gilt weiterhin ein Deckel — egal wie viele Erwachsene in einem Haushalt leben, es gibt maximal 1605 Euro. Dazuverdienen bleibt aber weiterhin möglich.

Grüne und SPÖ sehen Kinder benachteiligt

„Zu nahe am Original“ ist für die Grüne Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Schwarz das neue schwarz-blaue Sozialhilfegesetz. Es sei ungenügend, um Kinderarmut zu verhindern, weshalb sie im Landtag auch nicht zustimmen werde. Für SPÖ-Sozialsprecher Peter Binder bleiben „Kinder die Verlierer der Sozialhilfe neu — 110 Euro pro Kind in einer Großfamilie ist eine Verhöhnung“.

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