OÖ stellt Verordnung für Tageseltern auf neue Beine

Am kommenden Montag, dem 18. März, soll in der Sitzung der Oö. Landesregierung die neue Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung beschlossen werden. Diese sieht neben strukturellen Verbesserungen auch ein neues Finanzierungssystem vor.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, Kinderland Nr. 1 zu werden. Es freut mich, dass wir mit besseren Rahmenbedingungen für die Tagesmütter und Tagesväter den nächsten Schritt gehen. Und es freut mich, dass wir diesen Schritt gemeinsam machen. Tagesmütter und Tagesväter sind dabei ein wichtiger und ergänzender Bestandteil zum institutionellen Angebot der Kindergärten und Krabbelstuben in Oberösterreich. Mit der neuen Verordnung sorgen wir dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Die Trägerorganisationen werden gestärkt und bei der Betreuung unserer Kinder wird für noch mehr Qualität gesorgt“, sagt Bildungs-Landesrätin LH-Stv. Christine Haberlander.

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Neben der rechtlichen Verankerung und der damit wichtigen Absicherung von bereits gelebten hohen Qualitätsstandards wird künftig auch ein neues Finanzierungssystem etabliert, dass das Tageselternsystem nachhaltig absichern soll. Die Valorisierung des Landesbeitrags ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung. Damit kommt das Land auch einer langen Forderung der Tageselternorganisationen nach.

Mehr Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit für die Kinder sind wesentliche Ziele der neuen Verordnung. Standards, wie etwa dem Sprachniveau von B2 und den rechtlich vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kenntnissen sowie einem verpflichtenden Kindernotfallkurs wird zusätzlich künftig auch das Vorhandensein von Außenspielflächen für die Kinder in die neue Verordnung aufgenommen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist die geplante Umstellung des Finanzierungssystems, welche mehr Eigenverantwortung und Flexibilität in die Hand der Tageselternorganisationen legt und, statt des bisherigen Systems der Abgangsdeckung, einen fixen Landesbeitrag vorsieht. Das bedeutet eine klar planbare Finanzierung für die Vereine, da auch die Förderzeitpunkte umgestellt werden.

So soll in Zukunft nicht mehr quartalsweise im Nachhinein gefördert werden, sondern auf Basis eines Referenzzeitraums, ähnlich dem System der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, in zwei Raten pro Jahr, wobei damit auch eine teilweise Vorfinanzierung einhergeht. „Mit diesem Schritt wird auf ein wichtiges Anliegen der Vereine eingegangen, die damit eine sehr planbare Finanzierung vorfinden“, betont Haberlander abschließend.

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