OÖVP fordert Feinschliff für neues Hundehaltegesetz

Klubobmann Dörfel will ein „praxistaugliches“ Gesetz

Einmal mehr wurde am Donnerstag im zuständigen Unterausschuss des OÖ Landtages über ein neues Hundehaltegesetz beraten. Vorgestellt wurde unter anderem der Aufbau eines neuen und umfassenden Hunderegisters. Für OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel ist bis zur geplanten Beschlussfassung Anfang Juli noch viel zu tun: „Neben der Sicherheit für Mensch und Tier muss ein praxistaugliches Gesetz oberste Maxime sein. Die heutigen Beratungen ergeben ein differenziertes Bild.“

Begrüßenswert sei etwa die Kampfhunde-Regelung. Demnach soll für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu zulegen wollen, eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“ gelten. „Überschießende Bestimmungen“ für den ordentlich gehaltenen „Familienhund“ sind aus der Volkspartei aber nicht nötig.

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Strenge Regeln brauche es hingegen für bereits auffällig gewordene Hunde. „Die Anzahl der notwendigen Bescheide und das Ausmaß der Haftung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen dabei jedoch auf ein Minimum beschränkt bleiben. Die Verantwortung für einen sachgemäßen und sicheren Umgang mit dem eigenen Hund soll beim Halter liegen und darf nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden“, stellt Dörfel, der selbst auch Bürgermeister ist, klar.

Der Klubobmann erneuert auch seine Forderung an den zuständigen Landesrat Michael Lindner, bald einen Vorschlag für die dazugehörige Verordnung vorzulegen: „Ohne eine klare Vision, wie Sachkundenachweis, Alltagstauglichkeit der Hunde oder die verhaltensmedizinische Evaluierung der Tiere aussehen sollen, ist der Entwurf nicht abschließend zu beurteilen. Auf dem Weg zum ‚modernsten Hundehaltegesetz‘ ist jedenfalls noch ein gutes Stück zu gehen!“

Innovatives Hunderegister

Lindner bedankt sich indessen in einer Aussendung bei den Mitgliedern für den „konstruktiven Austausch“ im Zuge der Landtags-Unterausschussberatungen. Die Neuerungen im Hunderegister streicht er dabei besonders hervor. So soll es in Zukunft eine bessere Übersicht über alle in Oberösterreich gemeldeten Hunde geben. Zudem werde das Hunderegister den Gemeinden den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erleichtern, der durch das strengere Hundehaltegesetz zwangsläufig entstehen würde, so Lindner.

„Viele offene Fragen konnten von den anwesenden Expert/innen geklärt werden, die voraussichtlich letzte Unterausschusssitzung findet Mitte Juni statt, bevor das Gesetz dann im Juli im Landtag beschlossen werden kann“, sieht Lindner die Verhandlungen auf einem guten Weg.

Wichtig sei dem zuständigen Landesrat aber eines: „Jeder substantielle Abstrich im vorgelegten Gesetzesentwurf würde ein Abstrich beim Schutz der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bedeuteten. Das konnten wir heute klar machen“, so Lindner.

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