Rauch will Abtreibungen aus Strafgesetz streichen

Rauch für Schwangerschaftsabbrüche als Kassenleistung © APA/MAX SLOVENCIK

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) fordert die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch sowie erneut einen freien Zugang. Wer diesen infrage stelle, „treibt Frauen in den Untergrund und in eine medizinische Notlage“, so Rauch laut den „Vorarlberger Nachrichten“ (Donnerstag). Die Kosten sollten durch die Sozialversicherung übernommen werden. Derzeit sind Abtreibungen gemäß der Fristenlösung zwar straffrei, aber weiter illegal.

Schwangerschaftsabbrüche müssten flächendeckend an öffentlichen Krankenhäusern verfügbar und sowohl für die Frauen als auch für das Gesundheitspersonal stigmafrei sein, und anonym möglich sein, hieß es auf Nachfrage der Tageszeitung aus dem Ressort. Eine Kostenübernahme wäre im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Umsetzung der Frauenrechte. Rauch hatte sich bereits Ende 2023 in einer in Vorarlberg intensiv geführten Abtreibungsdebatte entsprechend geäußert. Die zukünftige Bundesregierung solle zudem den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch entfernen, so seine Forderung. Das liege nicht in der Verantwortung des Sozial- und Gesundheitsministeriums.

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Zustimmung kam von den SPÖ-Frauenvorsitzenden Eva-Maria Holzleitner (Bund), Selma Yildirim (Tirol) und Stefanie Matei (Vorarlberg). „50 Jahre nach der Fristenregelung ist es Zeit den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch herauszuholen“, so SPÖ-Justizsprecherin Yildirim. Schwangerschaftsabbrüche seien Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung, eine sichere Möglichkeit dazu müsse wohnortnah gegeben sein. Der Paragraf 96 müsse gestrichen, der Paragraf 97 ins Gesundheitsrecht überführt werden.

Erfreut zeigte sich auch die Initiative „#AusPrinzip“, die für die Entkriminalisierung von Abtreibungen kämpft. „Wir erhoffen uns durch den Rückenwind von Bundesminister Rauch, dass endlich Bewegung in die Sache kommt“, so Mitinitiatorin Stefanie Grubich. Der Schwangerschaftsabbruch sei die einzige medizinische Behandlung, die im Strafgesetzbuch geregelt werde. Dringlich am Zug sei nun Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Ein Nein zur Kostenübernahme bei nicht medizinisch begründeten Abtreibungen kam laut dem „VN“-Bericht von der Vorarlberger Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). In Vorarlberg bleibe weiter oberstes Ziel, ein „Ja zum Kind“ zu ermöglichen, dabei setze man auf Beratung. Abbrüche sind dort seit Dezember 2023 als Privatleistung am LKH Bregenz möglich – die einzige Anlaufstelle im Land.

Kritik an dem Vorstoß des Gesundheitsministers kam auch seitens der FPÖ. „Einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und einen Abbruch als Versicherungsleistung lehnen wir entschieden ab“, sagte die freiheitliche Frauen- und Familiensprecherin Rosa Ecker laut Aussendung. „Die Entscheidung für das Kind steht für uns im Vordergrund. Es müssen diesen Frauen auch Alternativen wie Adoption, Pflegeeltern oder anonyme Geburt aufgezeigt werden.“

Laut Paragraf 96 des Strafgesetzbuches wird in Österreich jemand, der einen Abbruch durchführt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen bestraft. Tut er das gewerbsmäßig oder ist er oder sie kein Arzt sieht das Gesetz Haft von bis zu drei Jahren vor. Auch die Frau, die abtreibt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder obiger Geldstrafe rechnen. Die Tat ist laut Paragraf 97 jedoch nicht strafbar, wenn die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate und nach vorheriger ärztlicher Beratung vorgenommen wird („Fristenlösung“). Weitere Gründe für Straffreiheit sind die ernste Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren, eine Behinderung des Kindes oder die Unmündigkeit der Schwangeren. Kein Arzt ist verpflichtet, daran mitzuwirken, es sei denn, um die Schwangere aus Lebensgefahr zu retten.

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