Regierung will Cooling-Off für Verfassungsrichter einführen

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei einem Pressegespräch © APA/MAX SLOVENCIK

Die Bundesregierung will eine „Cooling-Off-Phase“ für Politiker einführen, die Verfassungsrichter werden möchten. Das berichtete der „Kurier“ online, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bestätigte das Vorhaben gegenüber dem Ö1-Morgenjournal am Freitag. Politiker sollen drei Jahre warten müssen, bis sie zum VfGH wechseln können. Eine derartige Wartefrist gibt es bislang nur für den Präsidenten und seinen Vize. Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

„Es geht darum, das Vertrauen in den VfGH zu stärken. Es heißt nicht, dass jemand, der in der Politik ist, nicht genauso ein Experte oder ein guter Jurist sein kann, aber ich glaube, im Sinne des Vertrauens in dieses Höchstgericht macht es Sinn, hier eine Cooling-Off-Phase einzuführen“, sagte die Ministerin gegenüber Ö1.

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Derzeit gibt es diese Phase, aber nur für die VfGH-Spitze: Wer der Bundes- oder Landesregierung oder einem allgemeinen Vertretungskörper wie dem Nationalrat angehört, muss fünf Jahre warten, bevor er VfGH-Präsident werden kann. Die weiteren zwölf Verfassungsrichter und sechs Ersatzmitglieder können hingegen direkt aus der Politik zum VfGH wechseln. Diese weiteren Mitglieder schlagen teils der Nationalrat und der Bundesrat vor.

Das sorgte etwa im Fall von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter für Kritik (ÖVP). Er musste sich als Verfassungsrichter mehrmals für befangen erklären, da er Gesetze, die der VfGH prüfte, zuvor selbst mitbearbeitet hatte.

Eine Abkühlphase plante die Regierung schon länger. Im 2021 präsentierten „Transparenzpaket“ waren Cooling-Off-Phasen für normale Verfassungsrichter vorgesehen. Auch VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hatte mehrmals für eine Änderung des Bestellverfahrens plädiert.

Die entsprechende Änderung wurde am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, kommende Woche wird der Verfassungsausschuss darüber beraten. Da es sich um eine Änderung des Bundesverfassungs-Gesetzes handelt, braucht Schwarz-Grün für einen Beschluss im Juli eine Zwei-Drittel-Mehrheit und demnach entweder die Stimmen der SPÖ oder der FPÖ. Zustimmung kommt von den Sozialdemokraten. „Da geht es um die Unabhängigkeit der Institution. Wir unterstützen das Ziel, jetzt werden wir den Antrag der Regierungsparteien prüfen“, betont Verfassungssprecher Jörg Leichtfried.

Nicht abgeneigt zeigen sich grundsätzlich auch die Freiheitlichen. Justizsprecher Harald Stefan kritisiert aber: „Im ursprünglichen Ministerialentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz war diese “Cooling off“-Phase bereits vorgesehen, wurde dann aber wieder herausgenommen. Der Sinneswandel kurz vor der Wahl kommt plötzlich. Vielleicht möchte die ÖVP aber nur davon ablenken, dass es diese „Cooling off“-Phase auch in anderen Institutionen im Einflussbereich des Staates geben sollte“. Sowohl FPÖ als auch SPÖ sprechen sich für eine Ausweitung aus, beide nennen die Nationalbank als Beispiel – bekanntermaßen möchte ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher dort Gouverneur werden.

Auch NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak begrüßt, „dass mit der geplanten Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter eine langjährige NEOS-Forderung nun endlich umgesetzt werden soll“ und signalisiert Zustimmung. Auch er betont allerdings, dass es auch in anderen Bereichen dringend derartige Abkühlphasen brauche. Scherak: „Wir haben immer gesagt, dass es nicht sein kann, dass man beispielsweise direkt aus einem Regierungsamt in eine Beteiligung des Bundes wechselt, für die man davor selbst zuständig war.“

Darüber hinaus sieht der Initiativantrag Änderungen zur Digitalisierung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Auch soll die Bestellung von verfassungsrechtlichen Mitarbeiter am VfGH im Falle einer Karenz verlängert werden, und zwar im Ausmaß der Dauer der Karenz.

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