Schlussstrich bei Linzer Swap

Gutachten schließt mögliche Schadenersatzansprüche der Stadt aus

Der Swap-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG wurde nach elf Jahren mit einem Vergleich im Handelsgericht Wien Ende Jänner endgültig beendet.

In dem Vergleich hatte sich die Stadt Linz zu einer einmaligen Zahlung von 12 Millionen Euro verpflichtet. Nun ist auch klar, dass es keine Schadenersatzansprüche an die damals handelnden Personen gibt.

Zu diesem Schluss kam der Arbeitsrechtsexperte Georg Graf in seinem Gutachten, das mögliche Ansprüche aus rechtlichen Überlegungen eindeutig ausschloss. Dieser Einschätzung schloss sich die Stadtregierung an, denen das Gutachten am Dienstag präsentiert wurde.

„Diese Rechtssache können wir nun endgültig ad acta legen. Mit diesem finalen Punkt ist ein jahrelang schwelender Rechtsstreit nun endgültig im Sinne der Linzer Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen“, so Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) in einer Aussendung.

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft — eine Art Kurs-Zins-Wette — zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio. Euro) abgeschlossen.

Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Mio. Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem lief der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

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