An sich läuft am Wochenende die vierwöchige Frist aus, innerhalb der das schriftliche Urteil in der Strafsache Sebastian Kurz ausgefertigt werden müsste. Der ehemalige Bundeskanzler war am 23. Februar am Wiener Landesgericht wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Die Frist wird allerdings nicht halten.
„Bei der im § 270 Abs 1 StPO geregelten Ausfertigungsfrist von vier Wochen handelt es sich um eine Sollfrist“, teilte zu dem Thema Gerichtssprecherin Christina Salzborn Freitagmittag auf APA-Anfrage mit. Diese Frist sei „in der Praxis bisweilen nicht einhaltbar“, weil speziell bei mehrtägigen Verhandlungen das Hauptverhandlungsprotokoll, ohne das seriöserweise eine Urteilsausfertigung in der Regel nicht verfasst werden kann, infolge des großen Umfangs nicht in dieser Zeit fertigzustellen ist und daher dem Gericht noch nicht zur Gänze vorliegt.