Stocker ortet bei Kurz-Richter „Anschein der Befangenheit“

Wegen Disziplinarstrafe für Weitergabe einer Information an Peter Pilz in seiner Zeit als Staatsanwalt

PK VP-GENERALSEKRETR STOCKER

Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz, Michael Radasztics, im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde, die Entscheidung aber erst am Montag im Rechtsinformationssystem (RIS) aufschien, rückte am Mittwoch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker mit Kritik an ihm aus. Gleich zu Beginn seiner eilig einberufenen Pressekonferenz stellte er klar, dass „die folgenden Aussagen nicht als Kritik an der Justiz im Allgemeinen und der Rechtssprechung im Speziellen“ zu verstehen seien. Stocker stellte die Frage in den Raum, ob Radasticzs die Öffentlichkeit über den Diziplinarentscheid informieren hätte müssen. „Wahrscheinlich nicht. Hätte er sollen? Meiner Meinung nach schon.“

Denn die Disziplinarstrafe stehe in direktem Zusammenhang mit der Befangenheitsanzeige, die Kurz‘ Verteidigung gleich am ersten von über zehn Verhandlungstagen, an deren Ende am Freitag letztlich eine achtmonatige bedingte Haftstrafe für den Ex-Kanzler stand, einbrachte. Kurz wollte einen Richterwechsel, da Radasztics aufgrund angeblicher Kontakte zum ehemaligen Grün-Abgeordneten Peter Pilz nicht objektiv sei. Es gebe weder eine persönliche Beziehung noch ein Vertrauensverhältnis zu Pilz, entgegnete dem der Richter im Oktober.

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Tatsächlich war die Strafe zu Prozessbeginn schon mehrere Monate alt. Radasztics wurde in zwei Sachverhalten disziplinarrechtlich verurteilt. Einerseits hat er als Staatsanwalt Ex-FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht über ein abgebrochenes Ermittlungsverfahren gegen ihn informiert, andererseits teilte er dem damaligen Grün-Nationalratsabgeordneten Peter Pilz die Existenz einer Weisung im Eurofighter-Akt mit, so das Urteil des OLG Graz. Strafrechtliche Ermittlungen dazu wurden eingestellt. Stocker stellt sich jetzt die Frage: „Hätte das Verfahren einen anderen Verlauf genommen, wenn man das vor Prozessbeginn gewusst hätte?“ Jedenfalls erwecke Radasztics‘ Verhalten „den Anschein von Befangenheit. (…) Es macht einen Unterschied, ob das zu Beginn transparent offengelegt wird, oder es die zweite Instanz klären muss“. Und von letzterem geht Stocker aus.

Laut Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts Wien, würden „Äpfel mit Birnen vermischt, das Disziplinarverfahren hat überhaupt nichts mit der Führung des aktuellen Verfahrens gegen den ehemaligen Bundeskanzler Kurz zu tun“. Dass die Entscheidung erst am Montag — just drei Tage nach dem Urteil gegen Kurz und Bonelli — veröffentlicht wurde, sei laut Oberlandesgericht Graz Zufall, die Anonymisierung habe viel Zeit in Anspruch genommen. Die Grünen und die SPÖ richteten Stocker indes aus, „Zurufe aus der Politik an die unabhängige Justiz“ zu unterlassen.

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