Superwahljahr mit Geld vom Staat

Das gesetzliche Frauenpensionsalter wird ab 2024 bis auf 65 Jahre erhöht

Das Jahr 2024 wird erneut von der Teuerung geprägt sein, auch wenn diese bereits sinkt. Im kommenden Superwahljahr — am 9. Juni steht die EU-Wahl an, im Herbst dann die Nationalratswahl (siehe Grafik) — gibt es kräftige Zuwächse bei den Gehältern und Pensionen.

Sowohl im Öffentlichen Dienst als auch bei den Metallern kratzt der Zuwachs an der Zehn-Prozent-Marke, die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters.

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Wer in der ersten Jahreshälfte 1964 geboren ist, kann erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für Frauen mit Geburtsstichtagen in der zweiten Hälfte 1964 sind es 61 Jahre. Im Behindertenbereich gibt es nun bis zum 25. Lebensjahr einen AMS-Zugang.

Steuerlich kommen Änderungen bei den ersten vier Tarifstufen, gespeist aus dem variablen Drittel der Abschaffung der Kalten Progression. Überstunden werden steuerlich entlastet. Auch die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit tritt in Kraft.

Im Gesundheitsbereich werden Kassenleistungen ausgebaut, zusätzlich will man 100 neue Vertragsarztstellen schaffen und — unterstützt durch Förderungen — auch besetzen. Das Pflegegeld steigt, weitere Familien- und Sozialleistungen ebenso, und zwar um 9,7 Prozent.

Förderungen für Umwelt

Mehr Geld gibt es für Heizungstausch (75 Prozent der Kosten werden im Schnitt übernommen) und Gebäudesanierung (300 statt 100 Euro pro Quadratmeter). Photovoltaik-Anlagen werden steuerfrei, das Flaschen-Pfandsystem nimmt Formen an.

Mittels des im Rahmen des Finanzausgleichs paktierten Zukunftsfonds soll zudem das Kinderbetreuungsangebot steigen. An Schulen kommen Kinderschutzkonzepte, aber auch Anpassungen bei der Mathematura an den BHS. Im Bankenbereich werden Echtzeitüberweisungen zum Standard.

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