VfGH entscheidet erstmals in neuem U-Ausschuss

Strom-Grundversorgung, Schulbesuch und Grenzkontrollen weitere Themen der Session

FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUM ORF-GESETZ: TRAIMER / GRABE

Der VfGH startet am Montag in eine neue Session. Erstmals muss man sich mit einem Gegenstand aus einem der neuen Untersuchungsausschüsse auseinandersetzen, nämlich jenem über vermeintlichen rot-blauen Machtmissbrauch. SPÖ und FPÖ wollen Akten aus dem Justizministerium sowie auch aus ÖVP-geführten Ressorts. Konkret geht es Ermittlungen rund um die Agentur Mediaselect. Rot und Blau wollten die aus dem Justizministerium beschaffen lassen, scheiterten aber an der Koalitionsmehrheit.

Die Entscheidung der Höchstrichter wird auch Auswirkung auf ein weiteres Verlangen haben, diesmal von der Volkspartei. Diese will Akten im Zusammenhang mit einer alten Korruptionsaffäre der Kärntner Freiheitlichen, wird aber — wie die „Presse“ berichtet — vom Justizressort vertröstet. Gleiches gilt für Anliegen der NEOS in Sachen „Spesen-Affäre“ der Wiener FPÖ. Gleich mehrmals verweist das Justizministerium in seiner abschlägigen Antwort auf die laufenden Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes, „auch über die Frage der Rechtswidrigkeit des Untersuchungsgegenstandes“ per se.

Ebenfalls Gegenstand bei den VfGH-Beratungen sind Bestimmungen zur Grundversorgung mit Strom und Gas. Der Tarif darf dabei nicht höher sein als jener, zu dem das Energieversorgungsunternehmen die größte Anzahl seiner Haushaltskunden versorgt. Der Verfassungsgerichtshof hat in dieser Sache ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Vor allem die Klarheit der Bestimmungen wurde bisher angezweifelt.

Schon lange ein Thema ist der Schulbesuch von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bedarf bzw. die Bestimmungen zu einer freiwilligen Verlängerung. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Voraussetzungen für diese Verlängerung für verfassungswidrig. Es hat daher den Antrag an den VfGH gestellt, eine Bestimmung des Schulunterrichtsgesetzes aufzuheben.

Anlass für dieses Gesetzesprüfungsverfahren ist die Beschwerde eines 18-jährigen Niederösterreichers gegen einen Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich, mit dem diese den Antrag auf Bewilligung eines freiwilligen zwölften Schuljahres abgewiesen hat, weil die Gemeinde (als Schulerhalterin) eine negative Stellungnahme („aus Platzgründen nicht möglich“) abgegeben habe.

Schließlich werden auch Grenzkontrollen zu Slowenien in den Jahren 2021 und 2022 Thema der Verfassungsrichter sein. Der Beschwerdeführer passierte im Dezember 2021 die Grenzübergangsstelle Grablach/Grablje mit seinem Pkw, ohne anzuhalten und sich der Grenzkontrolle zu stellen. Dementsprechend wurde er zu einer Geldbuße verdonnert. Der Mann hält diese aber für verfassungswidrig, da die Einführung und Verlängerung von Grenzkontrollen im Schengenraum nur dann zulässig sei, wenn jeweils eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliege, die eine solche Maßnahme rechtfertige. Dies sei damals nicht der Fall gewesen.

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