VfGH weist Kirchen-Antrag wegen Karfreitagsregelung zurück

Gläubige Protestanten müssen sich am Karfreitag weiter Urlaub nehmen. Der Verfassungsgerichtshof hat den von vier evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag, die von ÖVP und FPÖ beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen. Das hat der VfGH am Donnerstag bekannt gegeben.

Grund für die Entscheidung des Höchstgerichts: Die vier Kirchen sind durch die 2019 beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt. Die antragstellenden Kirchen haben demnach kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertages ergibt sich nach Ansicht der Höchstrichter weder aus dem Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus dem Staatsgrundgesetz. Die Höchstrichter weisen darauf hin, dass Feiertage überwiegend Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung verfolgen.

Beschlossen worden war die Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten Anfang 2019 unter Türkis-Blau. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Sonderfeiertag eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer geortet. ÖVP und FPÖ hatten daher die Wahl, einen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer einzuführen oder den Karfreitag als Feiertag für Protestanten zu streichen – und entschieden sich für zweiteres.

Einziges Entgegenkommen der damaligen Regierungskoalition für Arbeitnehmer, die am Karfreitag frei haben wollen: Melden sie den Urlaub rechtzeitig an, darf ihn der Arbeitgeber in der Regel nicht ablehnen (“persönlicher Feiertag”).

Die evangelische Kirche will nach der Abweisung ihres Antrags gegen die Karfreitagsregelung einen weiteren Anlauf vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) starten: Ein einzelner Arbeitnehmer soll sein Recht auf den Feiertag über das Arbeits- und Sozialgericht einklagen, sagte Synodenpräsident Peter Krömer am Donnerstag zur APA. Mit der wahrscheinlichen Abweisung soll sich dann der VfGH beschäftigen.

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Abseits dieser Vorgehensweise kann sich Krömer auch vorstellen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in der Karfreitags-Causa anzurufen. Allgemein meinte Krömer, das Verhältnis der evangelischen Kirchen zum Staat sei durch die neue Karfreitagsregelung nach wie vor sehr belastet.

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