Am 29. September wird der Nationalratswahl neu gewählt. Rund 6,3 der 9,2 Millionen in Österreich lebenden Menschen dürfen dabei ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen und damit mitbestimmten, welche Parteien künftig im Parlament vertreten sind. Wer sind die Wahlberechtigten und wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?
Wie alt muss man sein, um zu wählen?
Wählen darf, wer am Tag der Wahl 16 Jahre alt oder älter ist. Das heißt, wer am 29. September seinen 16. Geburtstag feiert, ist bereits wahlberechtigt. In den meisten anderen Ländern weltweit darf man erst ab 18 Jahren wählen. Auch bei uns musste man bis vor einigen Jahren volljährig sein, um abstimmen zu dürfen. 2007 senkte Österreich als erstes Land Europas das Wahlalter auf 16 Jahre. Begründet wurde das damit, dass 16- und 17-Jährige bereits reif genug für die Wahlentscheidung sind und ihr Interesse an Politik gefördert wird, wenn sie selbst abstimmen dürfen. Außerdem finden so die Interessen der jungen Menschen mehr Gehör, während die Gesellschaft immer älter wird.
Lesen Sie auch
Was ist noch Voraussetzung für das Wahlrecht?
Wählen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Wahlalter und das unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland leben. Die Staatsbürgerschaft muss man nicht erst am Wahltag, sondern zum Stichtag – das war der 9. Juli – besitzen. Auslandsösterreicherinnen und -österreicher müssen sich in die Wählerevidenz eintragen lassen und eine Wahlkarte beantragen, um an Wahlen in Österreich teilnehmen zu können. Insgesamt gibt es rund 600.000 Österreicherinnen und Österreich mit Wohnsitz im Ausland, aber nur ein kleiner Teil davon nutzt diese Möglichkeit. So beantragten bei der letzten Nationalratswahl vor fünf Jahren nur rund 60.000 Menschen eine Wahlkarte.
Wer darf nicht wählen?
Nicht wählen dürfen alle Menschen in Österreich, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Die Zahl dieser Menschen ist in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Zu Jahresbeginn lebten laut Statistik Austria 1,49 Millionen Menschen im Wahlalter mit einer anderen Staatsbürgerschaft in Österreich. Das bedeutet, dass fast jede fünfte in Österreich lebende Person ab 16 Jahren nicht politisch mitbestimmen darf. Die Hälfte davon – rund 760.000 – stammen aus anderen EU-Ländern. Besonders hoch ist der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten in Grenznähe und den größeren Städten. So sind in Wien etwa 35 Prozent nicht wahlberechtigt, in Graz 27 Prozent. Nicht wählen dürfen außerdem Kinder und Jugendliche unter 16 und wer wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer darf gewählt werden?
Nicht jeder der wählen darf, darf automatisch auch selbst kandidieren. Zur Wahl antreten und gewählt werden können nur österreichische Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. Das nennt man passives Wahlrecht. Bis 2007 lag das Mindestalter für Kandidaten für den Nationalrat noch bei 19 Jahren. In anderen Ländern liegt es noch höher – in den USA zum Beispiel müssen Abgeordnete für das Repräsentantenhaus mindestens 25 Jahre alt, jene für den Senat 30 sein. Trotz der Möglichkeit sind sehr junge Abgeordnete auch in Österreich die Ausnahme. Aktuell ist nur ein Abgeordneter im Nationalrat unter 30 – nämlich 29. Vor fünf Jahren waren es im neugewählten Nationalrat 13 der insgesamt 183 Mandatare. Das Durchschnittsalter im Nationalrat liegt derzeit (Stand 22. Juli) bei knapp 52 Jahren.