Wien ermöglicht früheren Drittstich und verschärft Maßnahmen

Auch Wien verschärft einmal mehr die Coronamaßnahmen – und erleichtert zugleich den Zugang zur Impfung. Wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Freitag mitteilt, können sich geimpfte Personen schon nach vier Monaten ihren dritten Stich abholen.

Bisher war dies erst ab sechs Monaten möglich. Zugleich werden die Zügel in der Nachtgastro und bei Events ab 25 Personen angezogen. Dort wird „2Gplus“ verordnet. Geimpfte und Genesene brauchen also auch einen PCR-Test.

Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet: In nicht privaten Innenräumen und am Arbeitsplatz, wenn enger Kontakt zu anderen Personen besteht, muss eine FFP2-Maske getragen werden. In der Gastronomie ist dies abseits des Platzes wieder nötig. Weiters wurde bekanntgegeben, dass die bereits angekündigte Impfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren am Montag im Austria Center (ACV) startet. Eine Anmeldung ist ab morgen, Samstag, möglich. Ein Lockdown für Ungeimpfte, wie er in Oberösterreich und Salzburg kommt und auch für ganz Österreich diskutiert wird, ist in diesem Paket nicht enthalten.

„Die Dynamik des Infektionsgeschehens ist auch in Wien weiterhin hoch. Daher gilt es, zusätzliche Maßnahmen zu setzen, durch die diese gefährliche Entwicklung eingedämmt werden kann“, betonte der Bürgermeister in der Mitteilung. Man wolle weiterhin den Weg der Sicherheit beschreiten. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen sollen im Lauf der kommenden Woche in Kraft treten.

In der Gastronomie müssen also Kundinnen und Kunden am Weg von und zum Tisch wieder eine FFP2-Maske verwenden. Für das Personal gilt dies generell – und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern.

Der PCR-Test bei der „2Gplus“-Regel darf nicht älter als 48 Stunden sein. Er ist für Geimpfte und Genesene in Nachtlokalen und bei allen Zusammenkünften ab 25 Personen nötig. Das gilt etwa für Besucher von Sport- oder Kulturveranstaltungen. Überall, wo 2Gplus vorgeschrieben ist, herrscht dafür keine Maskenpflicht. Zugleich forciere die Stadt nun wieder Home-Office für ihre Beschäftigten, hieß es. Damit möchte man als Vorbild für die Privatwirtschaft dienen.

Zentraler Baustein, um schwere Erkrankungen und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern, sei jedoch die dritte Impfung, zeigte man sich überzeugt. „Zu diesem Schritt gab es – in Übereinstimmung der Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums – eine eindeutige Abstimmung im medizinischen Krisenstab der Stadt Wien“, wurde verlautbart.

Schon ab dem morgigen Samstag ist es möglich, dass alle Geimpften unabhängig vom Impfstoff bereits vier Monate nach der Zweitimpfung die dritte Impfung erhalten. Bisher war dies nur jenen möglich, die zuvor mit Astra-Zeneca geimpft worden waren – und das auch nur nach Absprache mit den Impfärzten. Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, können die Booster-Portion übrigens schon 28 Tage später erhalten.

Der Start der Anmeldung für die Schutzimpfung für jüngere Kinder beginnt ebenfalls morgen. Im Austria Center Vienna wird eine Impfstraße für diese Altersgruppe geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. In der Zeit zwischen 7.00 und 10.00 Uhr sowie von 15.00 bis 19.45 Uhr werden ab Montag sieben Tage in der Woche Impfungen für jüngere Kids angeboten.

In dieser „Pilotphase“ für das Kinderimpfen können rund 200 Fünf-bis Elfjährige pro Tag immunisiert werden. Zuvor würden ausführliche und gründliche fachärztliche Aufklärungsgesprächen mit den Eltern und den Kindern geführt, wurde bekräftigt. Die Impfkapazität soll zu einem späteren Zeitpunkt ausgeweitet werden.

Anmeldungen zur Kinderimpfung sind ab morgen, Samstag, möglich – und zwar ab 11.00 Uhr. Kinder müssen dabei im Account ihrer obsorgeberechtigten Person unter „impfservice.wien“ als Angehörige hinzugefügt werden.

Die neue Wiener Verordnung werde nun mit Juristen fertig erarbeitet und soll im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten, hieß es. Man müsse dabei aber auch noch die Verordnung des Bundes abwarten, um die Wiener Sonderregelungen ordnungsgemäß festlegen zu können.

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