Privat- und Kassenmedizin vereinen

Oö. Ärztekammer sieht keinen Widerspruch

Neues Denkmodell der Oö. Ärztekammer (v. l.): Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Präsident Peter Niedermoser und Kammeramtsdirektor Felix Wallner.
Neues Denkmodell der Oö. Ärztekammer (v. l.): Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Präsident Peter Niedermoser und Kammeramtsdirektor Felix Wallner. © Engelsberger

Zuletzt hatte ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss die Abschaffung des derzeit praktizierten Wahlarzt-Systems gefordert und dabei das „Modell Deutschland“ ins Spiel gebracht. Wobei es in Deutschland so geregelt ist, dass Kassenärzte auch Privatpatienten betreuen.

„Das wäre auch für die jungen österreichischen Ärztinnen und Ärzte ein modernes und attraktives Zukunftsmodell und eine Verbindung der positiven Seiten beider Systeme. Durch einen Kassenvertrag wäre jedenfalls eine finanzielle Grundabsicherung gewährleistet und die Vorteile der Privatmedizin würden den Anreiz verstärken, dieses Kassenmodell der Zukunft zu nutzen“, sieht Oberösterreichs Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser keinen Widerspruch in einer Zusammenführung von Privat- und Kassenmedizin.

Kassenärzte eher dafür

„Eine Umfrage unter Kassenärztinnen und -ärzten brachte 2019 (also vor der Corona-Pandemie) ein klares Ergebnis. Prinzipiell können sich 84,1 Prozent vorstellen, unter gewissen Umständen in höherem Ausmaß auch Privatpatientinnen und -patienten zu behandeln.

Fast die Hälfte der Befragten sieht darin die Möglichkeit, Kassenarztstellen zu attraktivieren. Die Hauptgründe für eine Zustimmung liegen darin, Spezialisierungen und Behandlungsmethoden anwenden zu können, die von der Kasse derzeit nicht bezahlt werden. 70 Prozent sehen zusätzliche Einkünfte als Vorteil“, sagt Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der OÖ-Ärztekammer.

Dieses Geld könnte auch zu steigenden Investitionen in den Praxen führen, das würde wiederum die Qualität der Behandlungen verbessern. „Aber auch 30 Prozent der Wahlärzte wären bereit, einen Teil-Kassenvertrag anzunehmen“, ergänzt Niedermoser.

Neues Modell attraktiv

„Rechtlich ist es derzeit zwar möglich, dass Privatpatienten auch von Kassenärzten betreut werden, es gehören dennoch einige rechtliche Hindernisse beseitigt. Die Idee wäre, dass ein Kassenarzt das Kassenhonorar normal abrechnet. Die Differenz zum höheren Wahlarzt-Honorar soll durch eine Aufzahlung erfolgen. Dazu muss aber das ASVG geändert werden. Diese Änderung ist dringend notwendig, um Kassenstellen wieder attraktiver zu gestalten“, fordert Kammerarztdirektor Felix Wallner.

Das könnte Sie auch interessieren