Prozess gegen „Staatenbund“-Anhänger in Wels

Zwei Anhänger des „Staatenbund Österreich“ müssen sich am 20. Jänner in Wels vor Gericht verantworten.

Die Anklage legt ihnen versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchte Nötigung sowie das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung zur Last. Sie sollen sich u.a. dafür eingesetzt haben, die Bundesregierung durch einen „Weisenrat“, die Verfassung durch ein „Regelwerk“ und die Justiz durch ein „Völkerrecht-Gericht“ nach ihren Vorstellungen zu ersetzen.

Der 40-Jährige und die 45-Jährige, beide österreichische Staatsbürger, begannen bereits 2017 mit ihren Agitationen. U.a. sollen sie versucht haben, einen Beamten im Parkgebührenreferat dazu zu bringen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Frau – nicht die Angeklagte – einzustellen.

Sie sollen den Mann massiv bedroht und ihm u.a. Schadenersatzforderungen in astronomischer Höhe angekündigt haben.

Die beiden, die sich im Umfeld des „Staatenbund Österreich“ bewegen, sollen aber auch mit Youtube-Videos und Veranstaltungen Propaganda für die Organisation betrieben haben, deren Führungsriege im Herbst in Graz zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden ist. Die „Präsidentin“ und ihr Stellvertreter waren sogar wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat schuldig gesprochen worden (nicht rechtskräftig).

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Jene „Präsidentin“ wollten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft auch als lebenslanges Staatsoberhaupt etablieren. Nationalrat, Bundesregierung und Bundespräsident sollten ebenso abgeschafft werden wie das bestehende Justiz-System. Ziel der Angeklagten sei es auch gewesen, ein Selbstjustiz-System mit einem „Völkerrecht-Gericht“ zu installieren. Sie sollen zudem versucht haben, Angehörige des Bundesheeres dazu zu bringen, ihnen zu helfen Fantasie-Haftbefehle gegen Vertreter des Staates zu vollstrecken.

Der Prozess vor einem Geschworenensenat findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher müssen Handys abgeben und werden registriert. Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Ob am ersten Tag ein Urteil gesprochen wird, ist äußerst ungewiss.

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