Prozess in Wels – Glorifizierung der Taliban zugegeben

Ein 31-Jähriger, der in sozialen Medien die Taliban verherrlicht und zum Mord an einer Ärztin in den USA aufgerufen haben soll, hat sich am Mittwoch in Wels vor Gericht verantworten müssen.

Der Afghane, der Ende September 2020 von der Cobra verhaftet worden war, gab die Glorifizierung der Taliban zu, leugnete allerdings, in den USA lebende Glaubensbrüder aufgerufen zu haben, die Frau zu töten. Ein Urteil ist für Mittwochabend geplant.

„Ich schäme mich für die Videos“, die er hochgeladen habe, meinte der Angeklagte. In persönlichen Videobotschaften habe er von 2017 bis 2020 Propaganda für die Taliban betrieben, gegen Ungläubige Stimmung gemacht und Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gutgeheißen, was er nicht abstritt. Zudem hatte er als Hintergrundbild auf seinem Handy ein Foto von Osama bin Laden. Zu den Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Verhetzung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten, Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, bekannte er sich dann auch schuldig. „Ich entschuldige mich tausend Mal dafür, es war nicht gut“. Aber: „Töten wollte ich niemals jemanden“, betonte er.

Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant, erst nachdem er 2012 nach Österreich gekommen war, von Mullahs „manipuliert, radikalisiert“ worden sei und einen „Irrweg“ eingeschlagen habe. Der Angeklagte begründete dies damit, dass er in jenen Jahren unter Drogen gestanden und nicht bei klarem Verstand gewesen sei. Ein Gutachten attestierte ihm jedoch Zurechnungsfähigkeit. 2020 habe er all das als „Blödsinn erkannt“ und keine Botschaften mehr verbreitet. Im Internet kursierten nur mehr die alten Aufnahmen, ergänzte sein Verteidiger.

Das schwerste Delikt, die versuchte Bestimmung zum Mord, auf das zehn bis 20 Jahre Haft bzw. lebenslang stehen, will er aber nicht begangen haben. Dies richtete sich gegen das Leben einer Ärztin in den USA. Nachdem diese laut eines Videos den Koran verbrannt hat, rief der Verdächtigte im Internet dazu auf, die Medizinerin zu töten. Außerdem bedrohte er sie. Besagter Aufruf zum Töten sei so gemeint gewesen, dass „sie von Gott bestraft werde“. Die Frau habe mit dem Verbrennen des Korans „einen Fehler gemacht“, er sei „wütend und aggressiv“ gewesen. So habe er das Video hochgeladen, es aber schnell wieder gelöscht, meinte der 31-Jährige.

In dem Video sprach der Angeklagte aber sehr wohl davon, dass die Ärztin „auf der Straße zerstückelt“ gehöre und er hoffe, dass jemand „die Hure umbringen“ werde. Er wolle in „Pakistan Geld stiften, wenn sie umgebracht ist“, zitierte der Richter aus dem Aufruf des Mannes. Auch habe er das Video nicht von Social Media genommen, vielmehr soll er es erst zwei Tage nachdem sich die Ärztin im Internet für ihre Aktion entschuldigt hatte, öffentlich gemacht haben, hielt ihm ein IT-Experte vor. Doch der Angeklagte blieb dabei: Er habe das alles nicht so gemeint und seinen Facebook-Account mit besagtem Video „für immer gelöscht“.

Am Nachmittag sollen den Geschwornen noch die Internetbotschaften gezeigt werden und u.a. auch der Bruder des Angeklagten zu Wort kommen, bevor ein Urteil vorgesehen ist.

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