Prozess in Wels nach Messerattacke – 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs

Weil ein heute 43-Jähriger im Oktober 2019 in Gmunden auf offener Straße seine Ex-Frau mit einem Teppichmesser schwer verletzt haben soll, hat er am Mittwoch vom Landesgericht Wels 15 Jahren Haft ausgefasst. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordversuchs schuldig. Der Angeklagte beteuerte, es sei ein Unfall gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung hatte entsprechend den Corona-Sicherheitsbestimmung mit gebührendem Abstand der Geschworenen stattgefunden. Dazu wurden die Stühle aus dem Zuschauerbereich zusammengeräumt. Der Angeklagte trug ein Plexiglasvisier.

Am 2. Oktober gegen 9.00 Uhr soll der damals noch 42-Jährige im Stadtgebiet von Gmunden auf seine geschiedene Frau getroffen sein und sie mit einem Messer attackiert haben. Sie erlitt schwere Stichverletzungen am Hals, Oberkörper und Oberarm. Motiv war ein Streit um die Obsorge der beiden Kinder. Nach dem Angriff stellte sich der Mann selbst der Polizei, bestritt aber in seiner Einvernahme eine Tötungsabsicht. Vor Gericht erklärte sich der zuletzt arbeitslose Tischler, der 1992 aus Bosnien nach Oberösterreich gekommen war, für unschuldig.

Für die Staatsanwältin stand jedoch außer Streit, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, seine Ex zu töten. Warum sonst habe er nach der Tat bei der Polizeiinspektion angerufen und wörtlich gesagt: „Ich habe großen Blödsinn gemacht, ich habe meine Frau geschlachtet“, fragte sie die Geschworenen.

Diese Aussage wiederum interpretierte der Verteidiger so, dass sein Mandant keinen Mord begehen wollte. Vielmehr habe er total verstört bei der Polizei angerufen und berichtet, dass etwas passiert sei, was von ihm so nicht gewollt gewesen wäre. Sein Mandant erklärte dem Gericht die Schnittwunden damit, dass seine Ex-Frau ein Messer hatte und es sich an die Pulsadern hielt. „Ich dachte, sie will sie sich aufschneiden“, meinte er. Dann sei sie auf ihn zugegangen, und er habe ihr das Messer abnehmen wollen. Dabei sei er ausgerutscht und beide fielen eine Böschung hinunter. Unten angekommen, habe er Blut gesehen, wollte die Rettung anrufen und wählte aus Versehen die Nummer der Polizei.

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Dieser Version widersprach die geschiedene Frau entschieden. In Abwesenheit des Angeklagten schilderte sie hörbar mitgenommen, wie er versucht habe, sie „umzubringen“. Es war „ein Schock für mich“, als er Arbeitshandschuhe angezogen und ein Messer gezückt habe, meinte sie unter Tränen. „Denk doch an unsere Kinder“, habe sie ihn angefleht. Dann habe sie nur mehr geschrien. „Ich wollte einfach am Leben bleiben“, schilderte sie, was ihr durch den Kopf gegangen sei, als er sie „geschnitten hat“.

Der medizinische Gutachter bestätigte, das Verletzungsbild passe zur Beschreibung des Tathergangs des Opfers. Denn aus „medizinischer Sicht“ könne man sich jene Schnitte nicht zuziehen, wenn man mit einem Messer in der Hand eine Böschung hinunterrolle. Konkret waren es vier Schnittwunden, von denen eine klaffend 20 Zentimeter am Hals entlang bis zur Drosselgrube verlief. Dabei wurde ein Halsmuskel durchtrennt, „nur durch Zufall“ sei die dahinterliegende Schlagader nicht getroffen worden, führte er aus.

Das Strafausmaß begründete die Richterin damit, dass der Angeklagte eine Waffe gegen seine geschiedene Frau gerichtet hatte sowie eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Mildernd, dass es bei dem Versuch geblieben ist. Zudem wurde er zu einem Teilschadenersatz von 10.000 Euro an das Opfer verurteilt, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte. Der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen sich Bedenkzeit.

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