Pühringer und Klasnic fordern ein Sterben in Würde

Kämpfen gemeinsam für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz ÖSterreich (v. l.): SBOÖ-Obmann LH a. D. Josef Pühringer,LH a. D. Waltraud Klasnic (Präsidentin des Dachverbands von Palliativ- und Hospizeinrichtungen), Vorsitzende des Landesverbandes Hospiz OÖ Christina Grebe und SBOÖ-GF BR Franz Ebner.
Kämpfen gemeinsam für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz ÖSterreich (v. l.): SBOÖ-Obmann LH a. D. Josef Pühringer,LH a. D. Waltraud Klasnic (Präsidentin des Dachverbands von Palliativ- und Hospizeinrichtungen), Vorsitzende des Landesverbandes Hospiz OÖ Christina Grebe und SBOÖ-GF BR Franz Ebner. © OÖ Seniorenbund

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat — nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe — wurde ein „Sterbeverfügungsgesetz“ notwendig, dessen Entwurf nun vorliegt.

„Wir haben keine Freude mit diesem Urteil!“, hält der Landesobmann des OÖ Seniorenbundes LH a. D. Josef Pühringer eine Diskussion für notwendig. Er begrüße aber das deutlich sichtbare Bemühen der Politik bei der Beihilfe zum Suizid zu einer verantwortungsvollen Regelung zu kommen.

Gemeinsam mit LH a. D. Waltraud Klasnic, der Präsidentin des Dachverbandes von Palliativ- und Hospizeinrichtungen, forderte Pühringer am Mittwoch in Linz den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Österreich.

Es darf keinen Druck geben

„Wir sehen den Tod und das Sterben immer in Verbindung von Heil und Würde. Jedes einzelne Leben ist wertvoll!“, betonen Pühringer und SB-Landesgeschäftsführer Franz Ebner. „Ein Blick in die jüngere Geschichte unseres Landes ruft deutlich in Erinnerung: Menschenwürde darf nie durch Alter, Aussehen, Leistungsfähigkeit, Gesundheitszustand, oder andere Kriterien eingegrenzt oder reduziert werden. Eine Unterteilung in wertes und unwertes Leben muss unter allen Umständen verhindert werden.“

Dann zitiert Pühringer den Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer: „Es muss verhindert werden, dass aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid nicht ein ,inneres Sollen’ wird! Es geht darum, die Todeswünsche ernst zu nehmen und trotzdem innerhalb schwieriger Umstände, ein Mindestmaß an Lebenszuversicht zu vermitteln.“

„Ich will so nicht leben“

„Ich will nicht mehr leben, heißt zumeist: Ich will so nicht mehr leben“, erklärt Klasnic und betont: „Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen assistiert und begleitend sterben.“ Eine hochwertige Palliativmedizin und Hospizarbeit ist somit die beste Alternative zur Sterbehilfe. Daher sei es dringend nötig, die längst überfällige Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliatviversorgung zu realisieren. Im Jahr 2018 beliefen sich die Kosten für die spezialisierte Hospiz- und Palliativersorgung (Hospizteams, Palliativstationen, …) auf rund 141 Mio. Euro.

„Ziel der Hospiz- und Palliativarbeit ist die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen am Lebensende, dies geschieht durch multiprofessionelle Betreuung unter ganzheitlicher Berücksichtigung der medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Aspekte und schließt die Betreuung der An- und Zugehörigen mit ein“, weiß die Landesvorsitzende der Hospiz OÖ Christina Grebe. Zudem würden sich 80 Prozent der Menschen ein Sterben zuhause wünschen — dies werde durch extramurale Dienste wie mobile Hospiz- und Palliativteams begleitet.

Der OÖ Seniorenbund formulierte mehrere Forderungen, damit sichergestellt ist, dass der assistierte Suizid nicht missbräuchlich angewendet wird.

Wichtige Forderungen

  • Gesellschaftlichen Druck unterbinden — Durch die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid bestehe die Gefahr, dass alte, hochbetagte oder behinderte Menschen ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen rechtfertigen müssen, weil sie womöglich als Last der Gesellschaft empfunden werden.
  • Das Verbot der Tötung auf Verlangen in Verfassungsrang heben — „Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass die nun geöffnete Tür noch weiter aufgerissen wird“, so Pühringer.
  • Das „Geschäft mit dem Tod“ mit allen Mitteln verhindern — Dem Werbeverbot kommt daher höchste Bedeutung zu.
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen schützen — Es darf sich keine schleichende Pflicht zur Durchführung der Assistenz zur Sterbehilfe ergeben.
  • Flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin — Nur so kann die Menschenwürde bis zum Schluss gewährleisten und auch rechtlich abgesichert werden (Rechtsanspruch).
  • Im Gesetzesentwurf muss nachgeschärft werden — Der Begriff „schwere Krankheit“ muss klarer gefasst werden, die Errichtung der Sterbeverfügung muss Verpflichtung sein für die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid, die Aufklärung gehört erweitert – Beiziehung eines Psychiaters.

Von Harald Engelsberger

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