Meinung

von Manfred Maurer

Recht für Gesetzlose?

Kommentar zum Ukraine-Krieg.

Wladimir Putin als Verbrecher zu bezeichnen ist ungeachtet seines hinreichend dokumentierten Raub- und Vernichtungsfeldzuges in der Ukraine genaugenommen unzulässig. Mangels entsprechender Gerichtsurteile gilt die Unschuldsvermutung.

Die Opfer werden das als Hohn empfinden. Sofern sie das Grauen überleben, interessiert sie vor allem, wie Putin und der von ihm repräsentierte Staat zur Rechenschaft gezogen werden. Auch materiell. Diese Frage ist auch für uns im Westen von brennendem Interesse. Denn irgendwer wird den Wiederaufbau der Ukraine finanzieren müssen. Wer, wenn nicht der Verursacher, sollte das sein?

Zumindest ein Teil dieser Kosten könnte aus eingefrorenen Milliarden russischer Staatsinstitutionen bzw. Oligarchen gedeckt werden. Emotional betrachtet ist die Konfiskation russischen Vermögens zwecks Schadenswiedergutmachung nur gerecht.

Das rechtsstaatliche Grundverständnis wehrt sich jedoch dagegen. Vermögenskonfiskation als Mittel der Politik könnte die Welt auf das Gesetz des Dschungels zurückzuwerfen. Investoren hätten dann nirgendwo mehr Rechtssicherheit. Keine gute Aussicht gerade für das kleine Österreich.

Putin agiert bereits ausschließlich nach dem Recht des Stärkeren, also wie ein Gesetzloser. Aber: Sollen wir uns auf dieses Niveau begeben?

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