Meinung

von Manfred Maurer

Recht & Realität

Es hätte ein historischer Tag werden sollen: Erstmals fassten am 22. September 2015 die EU-Innenminister einen Mehrheitsbeschluss gegen den ausdrücklichen Willen einiger Staaten.

Alle EU-Mitglieder müssten sich an der Aufteilung von Asylwerbern beteiligen. Gestern hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil gegen die widerspenstigen Polen, Ungarn und Tschechen zu retten versucht, was nicht mehr zu retten ist.

Die drei Regierungen haben sich, so das Urteil des EuGH, zu Unrecht dem seinerzeit auch von Österreich mitgetragenen Mehrheitswillen widersetzt.

Das Urteil ändert jedoch nichts an der Realität, der sich Österreich mittlerweile gebeugt hat: Erstens ist das Umverteilungsprogramm, um das es in dem Verfahren ging, längst ausgelaufen, und zweitens lehnen die drei Verurteilten weiterhin jegliches Asylquotensystem ab.

„Die politische Realität lässt sich nicht so einfach überstimmen.“

Ein solches wird deshalb in der EU nicht mehr ernsthaft angestrebt, auch wenn immer wieder Rufe nach irgendeiner Art von Verteilung ertönen.

Das EuGH-Urteil mag jenen, die 2015 in der Mehrheit waren, als Bestätigung gefallen. Besser wäre aber die Erkenntnis, die Österreich gewonnen hat: Die politische Realität lässt sich nicht so einfach überstimmen. Dies auch all jenen ins Stammbuch, die das Heil der EU in mehr Mehrheitsbeschlüssen sehen. Klingt gut, kann aber auch in die Hosen gehen.

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