Rechtsextreme im deutschen Sicherheitswesen – Über 100 Fälle jährlich

Unter den Bediensteten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Deutschland sind innerhalb von drei Jahren 327 Mitarbeiter aufgefallen, die Bezüge zum Rechtsextremismus oder zur Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter haben. Das geht aus dem zweiten Lagebericht zu „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“ hervor, den das Deutsche Innenministerium am Freitag in Berlin veröffentlicht hat.

Der Bericht betrachtet den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2021. Beobachtet wurde bei den auffälligen Mitarbeitern beispielsweise die Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen, Kontakte zu extremistischen Parteien oder „Heil-Hitler“-Rufe.

Auch wenn einige Akteure gemeinsam in Chat-Gruppen aktiv waren, in denen rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden, liefert der Bericht keine Hinweise auf ein überregionales Netzwerk von Extremisten aus verschiedenen Sicherheitsbehörden. Was dem Verfassungsschutz, der die Informationen zusammengetragen hat, allerdings auffiel, sind die zahlreichen Verbindungen der als Rechtsextremisten eingestuften Mitarbeiter zu extremistischen Akteuren und Parteien sowie zu Organisationen der Hooligan- und Kampfsportszene, die dem „subkulturellen Rechtsextremismus“ zugerechnet werden.

Den Angaben zufolge waren im Erhebungszeitraum die Aktivitäten von insgesamt 860 Bediensteten betrachtet worden. Als Konsequenz aus diesen Fällen wurden im Berichtszeitraum 500 arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. In 38 Prozent der bewerteten Fälle lagen laut Bericht die Voraussetzungen für eine weitere nachrichtendienstliche Bearbeitung vor.

Die ganz überwiegende Mehrzahl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Ihr Ruf dürfe nicht unter wenigen Extremisten leiden. Damit jeder Extremismusfall klare Konsequenzen habe, müssten Bund und Ländern alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen – und dort, wo es nötig sei, die rechtlichen Instrumente nachschärfen. „Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes werde ich noch in diesem Jahr vorlegen“, kündigte Faeser an.

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