Ried und Klagenfurt beantragten Aufstockung der Fußball-Bundesliga

Im ersten Saisonduell gegen Klagenfurt kassierte die SV Ried — im Bild Kennedy Boateng/l. gegen Darijo Pecirep — eine unnötige 1:3-Heimpleite, heute wollen die Innviertler den Spieß umdrehen.

Weil eine sportliche Entscheidung in der 2. Fußball-Liga unwahrscheinlich ist, haben Tabellenführer SV Ried und Verfolger Austria Klagenfurt einen Antrag auf Aufstockung der Bundesliga auf 14 Vereine für die kommende Saison gestellt.

Das gemeinsame Ansuchen langte am Donnerstag fristgerecht vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai bei der Bundesliga ein, wie diese der APA bestätigte.

Anträge, die die Zusammensetzung der Spielklassen der Bundesligen sowie sämtliche Regelungen über den Auf- und Abstieg betreffen, benötigen laut Ligasatzung eine Zweidrittelmehrheit, um angenommen zu werden. Stimmberechtigt bei der Versammlung sind alle Klubs der beiden obersten Ligen mit Ausnahme der Young Violets (Austria Amateure).

Die zwölf Erstligisten haben insgesamt 60 Stimmen, die zweite Spielklasse verfügt über 32. Die Salzburger Kaderschmiede FC Liefering verzichtete zuletzt stets auf ihr Recht, der dem LASK nahestehende FC Juniors OÖ nicht. Die Stimmanteile aller nicht abstimmenden Klubs werden aliquot auf die anderen Vertreter verteilt.

Arbeitsgruppen-Meeting zur 2. Liga verschoben

Ein Antrag auf einen Abbruch der 2. Liga wegen der Maßnahmen gegen das Coronavirus hatte zuletzt nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Derzeit gibt es für die zweithöchste Spielklasse weder eine Trainings- noch eine Spielerlaubnis, elf Runden müssten noch gespielt werden.

Ein für Donnerstag angesetztes Arbeitsgruppen-Meeting zur 2. Liga wurde aufgrund der Konferenz zwischen der Bundesliga und den von den Grünen geführten Ministerien für Sport (Werner Kogler) und Gesundheit (Rudolf Anschober) bezüglich einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der obersten Liga auf Montag verschoben. Ried und Klagenfurt hatten zuletzt bereits angekündigt, den Aufstieg im Falle des Ligaabbruchs notfalls mittels Klage durchsetzen zu wollen.

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