S10-Weiterbau: UVP-Bescheid noch immer nicht rechtskräftig

Bundesverwaltungsgericht prüft Beschwerden gegen Umfahrung Rainbach

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Schlechte Nachricht für die vom Stau geplagten Bewohner von Rainbach (Bezirk Freistadt). Fast ein Jahr nach der mündlichen Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung der 7,2 km langen Umfahrung Rainbach als eines von zwei fehlenden Teilstücken der Mühlviertler Schnellstraße (S10) Richtung Staatsgrenze ist der im August erlassene UVP-Bescheid noch nicht rechtskräftig.

Grund sind wie berichtet zwei Beschwerden – eine davon ist verspätet eingelangt –, die das Klimaschutzministerium im Oktober an das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung weitergeleitet hat.

„Eine mündliche Verhandlung ist im ersten Quartal 2022 geplant“, sagt Gerichtssprecher Dietmar Rust auf VOLKSBLATT-Anfrage. Ob sich damit der von der Asfinag angepeilte Baubeginn 2023 noch ausgeht, steht in den Sternen.

Ende September hat der Schnellstraßen-Errichter wie berichtet die Planungsleistungen für das letzte, acht km lange Teilstück der S10 bis Wullowitz, gestartet. Laut Asfinag-Projektleiter Leopold Lechner soll der Baubeginn für den Lückenschluss, der auch die Bewohner in der Gemeinde Leopoldschlag entlasten wird, ein Jahr nach der Verkehrsfreigabe der Umfahrung Rainbach im Jahr 2027 erfolgen.

Osttangente in Prüfung

Laut Klimaschutzministerium hat jetzt die so genannte „Strategische Prüfung Verkehr“ für die geplante Linzer Osttangente begonnen. Dieses etwa 15 Kilometer lange Straßenstück soll die Mühlkreisautobahn mit der Westautobahn verbinden und Linz vom Verkehr entlasten.

Die Prüfung werde ein Jahr dauern und die Frage beantworten, ob das Projekt notwendig und mit dem Klimaschutz vereinbar ist. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sei die Osttangente aber noch nicht genehmigungsfähig.

Von Heinz Wernitznig

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