Schlafsack und Reservierung: Corona-Regeln für Berghütten festgelegt

Der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) hat Regeln für den Hüttensommer erarbeitet. So sind etwa Nächtigungen ab 29. Mai nur mit Reservierung möglich. Zudem müssen Wanderer einen eigenen Sommerschlafsack und Polsterbezug mitbringen, ein Hüttenschlafsack ist nicht ausreichend.

In den Schlaflagern wurden zum Teil Trennwände eingebaut, damit sich Wanderer im Schlaf nicht zu nahe kommen.

Wo keine räumlichen Trennungen möglich sind, müsse ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten werden, teilte der Österreichische Alpenverein (ÖAV) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Davon ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt leben. Auch das Mitbringen einen Mund-Nasenschutzes ist verpflichtend.

Beim Alpenverein zeigte man sich trotz der Einschränkungen zuversichtlich. “Es stehen heuer besondere Herausforderungen auf den Schutzhütten an – mit dem Einhalten der Grundregeln wird einer erfolgreichen Bergsaison aber nichts im Wege stehen”, sagte Andreas Ermacora, Präsident des ÖAV. Man sei nun gut vorbereitet, meinte er.

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