Schulbetrieb nach Ostern fixiert

Laut Erlass ist Stoff für Schularbeit auf „bewältigbares Maß“ einzugrenzen

Coronavirus - Viele Schulen schliessen wieder

Das Bildungsministerium hat nun den Erlass für den weiteren Schulbetrieb veröffentlicht. In Ostösterreich gibt es bis 6. April Fernunterricht und danach wie auch im restlichen Österreich für die Volksschulen einen normalen Präsenzunterricht, in den anderen Schulstufen einen Schichtbetrieb. Wie bereits vor Ostern werden am Montag, Mittwoch und Freitag Testungen durchgeführt.

Im Erlass ist außerdem vorgesehen, dass die Schulbehörde in einzelnen Regionen das Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen oder einzelne Klassen anordnen darf, wenn dies für „die Eindämmung von Covid-19 erforderlich“ ist.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte zuletzt für eine Umstellung des Unterrichts auf Distance Learning bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 400 in einem Bezirk oder einer Gemeinde plädiert.

In diesem Semester ist pro Fach nur maximal eine Schularbeit gestattet. Das Ministerium hat im Erlass nun festgehalten, dass dabei der Stoff auf „ein bewältigbares Maß“ eingegrenzt werden soll, und zwar insbesondere auch dann, wenn die erste Schularbeit des Jahres bereits mehrere Monate zurückliegt.

Schwerpunkt Mitarbeit

Bei Diktaten, Tests und anderen schriftlichen Überprüfungen „ist auf die Gesamtbelastung durch Leistungsfeststellungen in allen Unterrichtsgegenständen zu achten“. Der Schwerpunkt soll auf Mitarbeit liegen, wobei „kürzere schriftliche Feststellungen“ wie Stundenwiederholungen möglich sind, die — je nach Schultyp — höchstens 15 bis 25 Minuten dauern dürfen.

Schülervertreter hatten zuletzt beklagt, dass vor allem an den Oberstufen an den Präsenztagen geballt Stundenwiederholungen und Tests stattfänden.

Schüler, die ein Nicht Genügend im Zeugnis haben, und im Vorjahr in diesem Fach positiv beurteilt wurden, dürfen auch in diesem Jahr direkt aufsteigen. Erst ab zwei Nicht Genügend muss die Klassenkonferenz entscheiden, ob ein Schüler das Jahr wiederholen muss.

In jedenfalls zwei Fächern kann der Schüler dabei zur Wiederholungsprüfung antreten. Bleibt dann nur noch ein Fünfer, greift auch in diesem Fall die Regel vom automatischen Aufstieg.

Nähere Infos unter: www.bmbwf.gv.at

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