Meinung

von Markus Ebert

Schuldvermutung

Kommentar zu oppositioneller Vorverurteilung.

„Ein Vorwurf ist kein Schuldnachweis“, sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im VOLKSBLATT-Interview.

Für Finanzminister Gernot Blümel gilt die eingemahnte Unschuldsvermutung offenbar nicht — er ist, in den Augen der Opposition und in mancher medialer Darstellung schon so gut wie verknackt.

Während man freilich erst am Ende des Tages tatsächlich wissen wird, ob die gegen Blümel gerichteten Vorwürfe Bestand haben, weiß man eines jetzt schon: An seiner Schuldvermutung sind die Ermittler nicht ganz unbeteiligt.

Wenn aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an Medien durchsickert, dass sie Blümel im Visier hat, der aber noch nichts von den Ermittlungen weiß, dann darf man sich zumindest wundern.

Dass die Hausdurchsuchung beim Finanzminister auf einem offenbar missinterpretierten Kalendereintrag basierte, passt ganz gut in dieses seltsame Bild. Immerhin: Es gab schon genug Verfahren, die letztlich die geschürte Aufregung nicht wert waren.

Das könnte Sie auch interessieren