Schulsystem von Corona gelernt

Sommerschule und Distance Learning werden fix verankert

Die Sommerschule und das Distance Learning sollen fix im Schulorganisations- bzw. Schulzeitgesetz verankert werden. Das sieht ein von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegter Gesetzesentwurf vor.

Außerdem soll der Fokus der Sommerschule nicht mehr nur auf dem Förderunterricht für Schüler mit Aufholbedarf liegen, sondern auf die Vorbereitung auf das nächste Schuljahr bzw. Begabtenförderung erweitert werden. Möglich ist etwa die Vorbereitung auf die Chemieolympiade. Festgelegt ist der Zeitpunkt der Sommerschule (wie bisher) mit den letzten beiden Ferienwochen.

Sie ist dabei auch ganztägig möglich. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer. Ab 2023 soll der Unterricht im Pflichtschulbereich allerdings komplett von Lehramtsstudierenden übernommen werden. Daran stößt sich aber die Österreichische HochschülerInnenschaft. Die ÖH sieht durch die komplette Abwicklung durch Lehramtsstudierende die „Gefahr einer früher oder später kommenden Pflichtteilnahme von Studierenden“.

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Der Schwerpunkt des Unterrichts an den Sommerschulen liegt zwar weiter auf Deutsch und Mathematik. Aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldungen.

Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendliche. Schüler in Deutschklassen wird der Besuch einer Sommerschule besonders schmackhaft gemacht: Sie können danach erneut eine Sprachstandsfeststellung absolvieren und bei entsprechendem Erfolg in einen Deutschförderkurs wechseln oder ordentlicher Schüler werden.

Künftig leichter in den Fernunterricht

Im Schulzeitgesetz fixiert wird außerdem das Distance Learning. Dieses soll künftig generell „bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen“ von der Schulbehörde (höchstens drei Tage) oder vom Bildungsminister („die unumgänglich nötige Zeit“) angeordnet werden können.

Neben einer Pandemie kommen dafür auch Fälle wie Naturkatastrophen, die den Weg zur Schule verunmöglichen, in Frage. Derzeit entfällt der Unterricht in solchen Fällen einfach — künftig könnte dadurch auch kurzfristig Fernunterricht angeordnet werden.

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